Erschienen in:
01.09.2020 | Leitthema
30 Jahre Kinderrechte
„Unseren Kindern geht’s doch eh gut in Österreich. Wozu brauchen wir noch Kinderrechte?“
verfasst von:
Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Erschienen in:
Pädiatrie & Pädologie
|
Sonderheft 2/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 hält das „Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit“ fest. Dies umfasst auch die Sicherheit und ausreichende Testung von Medikamenten für Kinder und Jugendliche. In Österreich sind nur Teile dieser UN-Konvention im Verfassungsrang. Kinder haben auch das Recht auf Bildung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, z. B. Meinungsfreiheit.
Dem Netzwerk Kinderrechte Österreich gehören 44 Organisationen an, die sich um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bemühen, unter ihnen auch die österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Am 20. November 2019 fand bei den Vereinten Nationen in New York eine Sitzung der Hauptversammlung anlässlich 30 Jahre Kinderrechtskonvention statt.