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Mindestlohn Ab dem Jahr 2026 müssen in Praxen die Mitarbeitergehälter geprüft werden

  • 14.08.2025
  • Panorama
Erschienen in:

Auszug

Die geplante Erhöhung des Mindestlohns wird an Medzinischen Fachangestellten (MFA) in Arztpraxen spurlos vorübergehen. Ihre Gehälter liegen in der Regel bereits über der Lohnuntergrenze. „Auf die bestehenden Tarifverträge für MFA hat die vorgesehene Erhöhung des Mindestlohns keine Auswirkungen. Der Stundenlohn in der Einstiegsgruppe (Tätigkeitsgruppe I, erste Berufsjahrstufe) beträgt ab 1. Januar 2026 17,60 € und liegt somit oberhalb des Mindestlohns“, teilte die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (AAA) auf Anfrage mit. Sie gehe davon aus, dass das Gros der Praxen bei den MFA-Gehältern nicht nachlegen müsse. „Nach den uns vorliegenden Informationen zahlen die allermeisten Praxen den Tariflohn beziehungsweise Gehälter oberhalb des Tariflohns.
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Titel
Mindestlohn
Ab dem Jahr 2026 müssen in Praxen die Mitarbeitergehälter geprüft werden
Verfasst von
Julia Frisch
Publikationsdatum
14.08.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Orthopädie & Rheuma / Ausgabe 4/2025
Print ISSN: 1435-0017
Elektronische ISSN: 2196-5684
DOI
https://doi.org/10.1007/s15002-025-5143-2

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