Störungen durch abhängiges Verhalten
Glücksspielstörung, Computerspielstörung und zwanghafte Kauf-Shopping-Störung
- 31.03.2025
- Abhängige Persönlichkeitsstörung
- Update Fachpsychotherapie
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Psychotherapeuten
- Zertifizierende Institution
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
- Zertifiziert bis
- 31.03.2026
- Anzahl Versuche
- 2
Bestimmte belohnende Verhaltensweisen können so exzessiv und repetitiv ausgeübt werden, dass sie zu Disstress oder einem Absinken des psychosozialen Funktionsniveaus der Betroffenen führen. Aufgrund der Ähnlichkeiten mit Substanzkonsumstörungen werden sie als Verhaltenssüchte oder Störungen durch abhängiges Verhalten bezeichnet. In der ICD-11 ist die Kategorie „Störungen durch abhängiges Verhalten“ vorgesehen, in der die „gambling disorder“ und die „gaming disorder“, die beide in analoger oder digitaler Form vorliegen können, kategorisiert werden sollen. Ein weiteres Krankheitsbild, das in der Literatur mit dem Begriff Verhaltenssucht assoziiert wird, ist das „pathologische Kaufen (Kaufsucht)“. Dieser Beitrag vermittelt Informationen zu Phänomenologie, Diagnostik, Prävalenz, Ätiologie und Psychotherapie von Verhaltenssüchten, mit besonderem Fokus auf der Störung durch Glücksspielen, Störung durch Spielen von Internetspielen und pathologischem Kaufen.
Nach der Lektüre dieses Beitrags ...
- kennen Sie die in der ICD-11 genannten Verhaltenssüchte/Störungen durch abhängiges Verhalten.
- sind Sie über standardisierte Selbsterhebungsinstrumente zur Diagnostik dieser Verhaltenssüchte informiert.
- haben Sie einen Überblick über die Prävalenz dieser Verhaltenssüchte.
- sind Sie mit dem Störungsmodell der Suchtentstehung, bezogen auf Verhaltenssüchte, vertraut.
- können Sie kognitiv-verhaltenstherapeutische Interventionen bei Verhaltenssüchten benennen.
Diese Fortbildung wurde akkreditiert von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemäß Kategorie D und ist damit auch für andere Psychotherapeutenkammern anerkennungsfähig. Für das Fortbildungszertifikat ist diese Fortbildung mit 3 Punkten anrechenbar.
Für Ärztinnen und Ärzte: Die erworbenen Fortbildungspunkte können bei den zuständigen Landesärztekammern eingereicht und für das Fortbildungszertifikat angerechnet werden.