Erschienen in:
01.06.2018 | PRAXISMANAGEMENT
GOZ Tipp
Abrechnung erklären
verfasst von:
Dr. Peter H. G. Esser
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 6/2018
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Zusammenfassung
Abgelehnte Begründung. „Immer nur Ihre Begründungen zur Gebührenhöhe werden abgelehnt.“ So ähnlich sagen das insbesondere Beihilfepatienten. Sie meinen, Zahnärzte sollten sich mehr Mühe geben. Jedoch eine verordnungskonforme Begründung inhaltlich zu beanstanden, also zahnmedizinisch anzuzweifeln oder gar als nicht zutreffend zu bezeichnen, steht einem Beihilfesachbearbeiter gar nicht zu.