Aktuelle Diskussion. Der Ansatz der GOZ-Nrn. 4070a und 4075a als Analogleistungen für eine "nichtchirurgische Entfernung klinisch erreichbarer, weicher und harter subgingivaler Beläge" ist unter COVID-19 wieder Streitthema. Die Formulierung als "verständliche" Analogleistung stammt aus § 1 Absatz 5 des Zahnheilkundegesetzes (ZHG).
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