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Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie 4/2018

20.09.2018 | Medizinrecht

Aufklärung bei kosmetischen Eingriffen

Ein unterschätzter Risikofaktor für Operateure

verfasst von: Dr. Christina Thissen

Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie | Ausgabe 4/2018

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Zusammenfassung

Die Aufklärung ist vor einem geplanten kosmetischen Eingriff die rechtliche Stütze für eine wirksame Einwilligung des Patienten und damit vom Operateur auf keinen Fall zu vernachlässigen. Sie darf unter keinen Umständen auf nichtärztliches Personal delegiert werden und muss, insbesondere auch dann, wenn Aufklärungsformulare zum Einsatz kommen, stets rechtzeitig im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Bei kosmetischen Eingriffen ist im Vergleich zu medizinisch indizierten Eingriffen besonders schonungslos aufzuklären. Bei Fehlern in der Aufklärung kann der Operateur zivilrechtlich wegen Arzthaftung in Anspruch genommen werden und riskiert im schlimmsten Fall ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Oftmals dringt der Patient auch mit Hornorarrückforderungen durch.
Fußnoten
1
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 21.08.2008, Az. 5 U 1309/07.
 
2
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.1990, Az. VI ZR 8/90.
 
3
Oberlandesgericht München, Urteil vom 09.06.2011, Az. 1 U 5076/10.
 
4
Landgericht Essen, Urteil vom 28.08.2013, Az. 1 O 11/12.
 
5
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 03.09.2009, Az. 4 U 239/08.
 
6
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2005, Az. 8 U 47/04.
 
7
BGH NJW 1998, 1784, 1785.
 
8
BGH NJW 1992, 2351.
 
9
BGH Z 90, 103 (106).
 
Metadaten
Titel
Aufklärung bei kosmetischen Eingriffen
Ein unterschätzter Risikofaktor für Operateure
verfasst von
Dr. Christina Thissen
Publikationsdatum
20.09.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Journal für Ästhetische Chirurgie / Ausgabe 4/2018
Print ISSN: 1867-4305
Elektronische ISSN: 1867-4313
DOI
https://doi.org/10.1007/s12631-018-0157-0

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