Skip to main content

17.06.2012 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel

Dokumentation zwingend

Häufiger Beschwerdeanlass: die Nr. 2 bei Terminvereinbarungen

verfasst von: Heiner Pasch

Immer wieder kommt es zu Beanstandung durch Patienten, dass bei einer alleinigen Terminvereinbarung eine Gebühr, in der Regel nach Nr. 2 GOÄ abgerechnet wurde.

Abrechnung: Die aktuellen Änderungen im Blick

Abrechnung: Die aktuellen Änderungen im Blick

Ob EBM, GOÄ, UV-GOÄ oder GOP: Die Abrechnungsdatenbank ist mit allen Gebührenordnungen stets auf dem neuesten Stand und wird kontinuierlich mit Kommentaren, Tipps und aktuellen Urteilen versehen.
Mit dem SpringerMedizin.de-Zugang können Sie die Abrechnungsdatenbank in vollem Umfang nutzen.