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17.07.2017 | Abrechnung | Nachrichten

Abrechnungs-Tipp

Bei HCV Kennnummer 32005 oder 32006 verwenden

verfasst von: Dr. Dr. Peter Schlüter

In Deutschland besteht eine namentliche Meldepflicht für alle erstmalig diagnostizierten Hepatitis-C-Infektionen. Im Jahr 2013 lag die Zahl der Erstinfektionen bei etwa 5100. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über Blutkontakt. Bei etwa 30 Prozent der Betroffenen bleibt der Übertragungsweg unklar. Zu den Risikogruppen zählen vor allem Spritzdrogenabhängige und medizinisches Personal. Dabei spielt vor allem die HCV-Übertragung im Rahmen des Drogenkonsums über die Vene, durch das gemeinsame Benützen von Spritzen und Kanülen, eine große Rolle. Das HCV findet sich bei etwa 90 Prozent der Drogensüchtigen, die sich spritzen. Weiterhin besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko beim gemeinsamen Benutzen von Utensilien zum Drogenkonsum über die Nase.

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