Rückwirkend ab 1.1.2017 könnten Krankenhäuser zur Qualitätssicherung durch Obduktionen einen Zuschlag zu ihren DRGs erhalten. Pathologen sind damit nur teilweise zufrieden.
18.10.2017 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
DRG-Zuschlag
18.10.2017 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
Rückwirkend ab 1.1.2017 könnten Krankenhäuser zur Qualitätssicherung durch Obduktionen einen Zuschlag zu ihren DRGs erhalten. Pathologen sind damit nur teilweise zufrieden.