Vaterschaftstests sind, nicht zuletzt durch viele Medienberichte, ein aktuelles Thema geworden. Neben den gerichtlich veranlassten Tests, bei denen es um die juristische Feststellung oder auch den Ausschluss einer Vaterschaft geht, sind immer häufiger auch Privatpersonen Auftraggeber für ein Abstammungsgutachten. In letzterem Fall müssen alle Beteiligten freiwillig an dem Test teilnehmen. Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten wurden von der Bundesärztekammer herausgeben, sie regeln den Untersuchungsumfang, die statistische Auswertung, die Qualifikation des Sachverständigen und die Anforderungen an das Laboratorium. Es müssen mindestens 12 Merkmalsysteme auf mindestens 10 verschiedenen Chromosomen untersucht werden. Hinreichend validiert dafür sind RFLP- und STR-Polymorphismen, das HLA-System, Erythrozytenmembranantigene, Serumproteine und Erythrozytenenzyme. Sowohl hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung als auch der -anfechtung gibt es gesetzliche Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen.