01.03.2013 | WIRTSCHAFT
Achtung: „Feind“ hört mit!
Beim Telefonat mit Patienten müssen MFA auf Datenschutz achten
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 4/2013
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ARZTRECHT Die ärztliche Schweigepflicht ist nicht nur relevant für Ärzte, sondern sie gilt auch für Mitarbeiter. Für Medizinische Fachangestellte kann selbst das Telefonat am Empfang vor Publikum schnell zur Falle werden. Denn wer weiß schon, welche Ohren sich spitzen, wenn man den Patienten am Telefon mit Namen begrüßt. Dazu einige rechtliche Hintergründe.