Die Beschwerdekonstellation, mit der sich der Patient erneut in unserer Klinik vorstellte, ließ sich durch die dargebotene Befundkonstellation nicht vollständig erklären, da die Schmerzen auch nach erfolgreicher medikamentöser Augeninnendrucksenkung sowie Zykloplegie persistierten. Allerdings trug die Tensiodekompensation bei sekundärem Winkelblock durch Pupillarblock bei hinteren Synechien zu dem geschilderten Beschwerdebild bei. Die Ausbildung der zirkulären hinteren Synechierung führen wir auf einen Zustand chronischer Inflammation zurück, die durch die Protonenbestrahlung angestoßenen Abbauprozesse nekrotischer Tumoranteile induziert wurden [
2]. Wie zuvor beschrieben, zeigte sich sowohl klinisch als auch histologisch kein Anhalt für das Vorliegen einer Rubeosis iridis, welche damit als Ursache einer möglichen Aggravation der Winkelblocksituation ausscheidet. Trotz Reduktion der Tumorhöhe durch die erfolgte Protonen-Bestrahlung zeigte sich in der histopathologischen Begutachtung nach Enukleation ein erstaunlich großer vital erscheinender Tumoranteil mit infiltrativem Potenzial [
3]. Die Tumorregression nach Protonenbestrahlung zeigt bekannterweise erst nach sechs Monaten deutliche Effekte und kann noch mehrere Jahre nach erfolgter Protonen-Bestrahlung voranschreiten [
5,
7]. Dieses Phänomen wird durch das Verharren von Tumorzellen in intermitotischen Stadien erklärt [
5]. Im Falle von mittels Brachytherapie-bestrahlten uvealen Melanomen gibt es Bestrahlungs-assoziierte morphologische Veränderungen wie beispielsweise das Auftreten von Nekrosen, Gefäßveränderungen sowie die Abnahme von Mitosefiguren, welche die Strahleneinwirkung auf das Gewebe anzeigen [
4,
9,
10]. Von erfahrenen Ophthalmopathologen kann ein bestrahlter Tumor zumeist als solcher identifiziert werden [
6,
9]. Allerdings kann jedoch bei uvealen Melanomzellen mit typischer Tumorzellmorphologie bei Zustand nach Brachytherapie nicht immer sicher zwischen tatsächlich vitalen und seneszenten Zellen mit reduzierter metabolischer Aktivität unterschieden werden [
9]. Dennoch ist in dem vorliegenden Fall aufgrund der Größe des vital erscheinenden Resttumors, der Morphologie der beiden unterschiedlichen Anteile des Tumors und der Ki67-Expression fraglich, ob dieser Tumoranteil suffizient durch die Bestrahlung erfasst wurde. Daher sollte bei therapierefraktären Beschwerden, fehlender Funktion und signifikantem Resttumor nach Tumortherapie eine Enukleation mit histopathologischer Begutachtung angestrebt werden [
1]. Rückblickend ist anzumerken, dass die initiale Entscheidung für eine Protonenbestrahlung hinsichtlich der Lokalisation sowie der Tumorgröße mit dem Ziel des Bulbuserhalts nachvollziehbar war [
1].