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Trennungsunterhalt Ärztin kann nach Trennung freiberuflich und in Teilzeit arbeiten

  • 22.04.2025
  • praxis & geld
Erschienen in:

Auszug

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt, dass nach Ablauf des Trennungsjahres der Wechsel auf eine volle Stelle in der Regel zumutbar ist. Das gelte aber nur, soweit die Verhältnisse dies zulassen. …
Titel
Trennungsunterhalt
Ärztin kann nach Trennung freiberuflich und in Teilzeit arbeiten
Verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
22.04.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
ästhetische dermatologie & kosmetologie / Ausgabe 2/2025
Print ISSN: 1867-481X
Elektronische ISSN: 2198-6517
DOI
https://doi.org/10.1007/s12634-024-2946-0

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Bildnachweise
Die Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte, 3D Illustration einer DNA Sequenzierung/© undefined / Getty Images / iStock, Junge Frau in Krankenhaus-Kleidung/© gpointstudio / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)