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2016 | Buch

Ärztliche Großpraxis

Beteiligungsmodelle in Berufsausübungsgemeinschaften, Gewinnverteilung ohne Ärger

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Über dieses Buch

Dieses Buch bietet erprobte Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die praxisinterne Vergütung in Gemeinschaftspraxis, MVZ und ÜBAG. Mit Lösungen, die so einfach und lebbar wie möglich sind und gleichzeitig den unterschiedlichen Leistungsbeiträgen der einzelnen Ärzte Rechnung tragen.

Ärzte haben zunehmend geänderte Bedürfnisse und Anforderungen, die am besten in einer Berufsausübungsgemeinschaft erfüllt werden: Anstellungsmöglichkeiten, Teamarbeit, geringeres Investitionsrisiko, flexible und verlässliche Arbeits- und Urlaubszeiten, bessere Kalkulierbarkeit der Einnahmen …

Drei Kernbereiche sind essentiell für eine dauerhaft erfolgreiche BAG:

Klare Vertragsverhältnisse<

Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen.

Systematik der ärztlichen Vergütung.

Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Wünsche.

Faire Verteilung der Gewinne

Gewichtet nach den individuellen Unterschieden der beteiligten Ärzte: eingebrachte Eigentumsanteile, eingebrachte Patientenzahl (inkl. Privatpatientenanteil), Arbeitsweise, Arbeits-/Urlaubszeiten …

Souveränes Konfliktmanagement

Kommunikative und vertragliche Störfallvorsorge, Schlichtungsverfahren, Mediation …

Teamplayer statt Einzelkämpfer

Das in der Praxis bewährte Vergütungsmodell bietet einen auf jede Praxisstruktur anwendbaren Rahmen, der nach den individuellen Bedürfnissen der Gesellschafter feinjustiert werden kann. Für größtmögliche

· Honorargerechtigkeit

· Planungssicherheit

· Stabilität

zur Zufriedenheit aller Kooperationspartner.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Lösungsansatz Kooperationen
Anforderungen an die Ausgestaltung, Wahl des Typus und Gewinn-/Verlustbeteiligung
Zusammenfassung
Die Ablösung der Einzelpraxis durch Formen der kooperativen Patientenversorgung scheint das Modell der Zukunft zu sein. Durch die gemeinsame Tätigkeit kann die Arbeit besser verteilt, flexible Arbeitszeit- und Anstellungsmodelle ermöglicht, Kostenvorteile durch Synergieeffekte erschlossen und leichter auf Änderungen in der Versorgungs- und Vergütungslandschaft reagiert und nicht zuletzt die Attraktivität als ärztlicher Dienstleister und Arbeitgeber gestärkt werden. Nachdem die Entscheidung gefallen ist, gemeinsam mit anderen ärztlichen Kollegen tätig zu sein, stellt sich die Frage nach der Art der Zusammenarbeit und ihrer rechtlichen Ausgestaltung. Ärzten ist es gestattet, sich zu Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenzuschließen. So vielfältig die Möglichkeiten der Kooperation sind, so vielfältig sind auch die berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Nach einer genauen Interessenanalyse der zukünftigen Gesellschafter empfiehlt es sich unter rechtlicher und steuerlicher Beratung, die verschiedenen Kooperationsformen gegeneinander abzuwägen und schließlich eine auf die Bedürfnisse der Beteiligten maßgeschneiderte Lösung zu schaffen. Für diese Phase sollten Sie so viel Zeit wie möglich und nötig einplanen, um ein böses Erwachen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
Andreas Ullmann, Dörte Busch
2. Grundsätze der Vergütung
Zusammenfassung
Die Regelungen zur vertragsärztlichen Vergütung sind äußerst komplex und für den Arzt weitgehend nicht mehr durchschaubar. Die Möglichkeiten, das von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung umfasste Honorar zu steigern, sind aufgrund von Mengenbegrenzungen gar nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Da der Gesetzgeber kooperative Behandlungsformen stärken und fördern will, enthalten die Honorarverteilungsmaßstäbe Regelungen zur Erhöhung des Honorars für Teilnehmer kooperativer Behandlungsformen. Hier besteht für die niedergelassenen Ärzte die Möglichkeit, durch strategische Kooperationen außerhalb der typischen Einspar- und Synergieeffekten durch den Zusammenschluss mit Kollegen ihr Honorar zu erhöhen. In diesem Kapitel werden die Grundzüge der Honorierung ärztlicher Leistungen für die vertragsärztliche als auch für die privatärztliche Tätigkeit dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die Kooperationen betreffenden Regelungen und ihre jeweilige Umsetzung in den Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Länder gelegt wird.
Andreas Ullmann, Dörte Busch
3. Erarbeitung eines Präferenzvergütungsmodells für Berufsausübungsgemeinschaften
Zusammenfassung
Etwa 90% der Gemeinschaftspraxen, die nach einiger Zeit schließen müssen, scheitern vor allem an der internen Verteilung der Gewinne. Der Zusammenschluss von Ärzten, insbesondere gleicher Fachrichtung, gestaltet sich in Hinsicht auf die interne Vergütungsregelung ausgesprochen schwierig durch die individuellen Unterschiede der beteiligten Ärzte, seien es das Ungleichgewicht der eingebrachten Eigentumsanteile, der eingebrachten Patientenzahlen und des eingebrachten Privatpatientenanteils, die individuellen Arbeitsweisen, die individuellen Arbeitszeiten (auch Teilzeit) oder auch die Fehltage (z. B. Urlaub) der beteiligten Ärzte. Erschwert wird die geeignete Leistungsabbildung dieser individuellen Unterschiede noch dadurch, dass in Deutschland ein großer Teil der Patientenvergütungen im Quartal als einmalige Pauschalvergütung der ärztlichen Leistung, unabhängig von der zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung, honoriert wird. Hier bedarf es einer internen Abrechnungssystematik, die diese Unterschiede zur Zufriedenheit aller finanziell regelt. Ein strukturiertes Praxiskontensystem erleichtert hierbei die Durchführung. In diesem Kapitel wird ein Präferenzvergütungsmodell herausgearbeitet, das die die individuelle Leistung korrekt abbildet. Dieses Modell bietet alle Voraussetzungen, die finanzielle Verteilung zur Zufriedenheit aller zu regeln, Planungssicherheit zu geben und das Zusammenarbeiten in einer BAG zu stabilisieren.
Andreas Ullmann, Dörte Busch
4. Tabellenkalkulation
Zusammenfassung
Das Präferenzmodell besteht aus einer Hauptmaske und verschiedenen Anlagen, die modulartig benutzt werden können. Diese berechnen jeweils eigene Sachverhalte. Diese Anlagen können in ihrer Gesamtheit benutzt werden oder entsprechend den Wünschen und Anforderungen des Anwenders ausgewählt bzw. einzeln weggelassen werden. Die einzelnen Gesellschafter werden mit Buchstaben bezeichnet, hinter denen die lebenslange Arztnummer (LANR) des jeweiligen Arztes hinterlegt ist. Die nachfolgende Tabellenkalkulation erfolgt beispielhaft für sieben Ärzte.
Andreas Ullmann, Dörte Busch
5. Konfliktmanagement
Zusammenfassung
Der Prävention von Konflikten und Streitigkeiten unter Gesellschaftern einer Berufsausübungsgemeinschaft kommt ein hoher Stellenwert zu. Hier haben die Parteien bereits bei der Vertragsgestaltung vielfältige Möglichkeiten, festzulegen, welche Mechanismen im Konfliktfall greifen sollen, wie etwa durch Inkorporation von Störfallvorsorgemaßnahmen. Probleme sollten frühzeitig angesprochen werden, da die Lösung mit jeder weiteren Eskalationsstufe zunehmend schwieriger wird. Nicht zuletzt deshalb sollten die Gesellschafter in einem regelmäßigen Turnus Treffen vereinbaren, in denen sie in Ruhe die Entwicklung der Praxis, etwaige Änderungen der Rahmenbedingungen, Ideen, aber auch Unzufriedenheiten besprechen können. Durch die Vereinbarung alternativer Streitbeilegungsmethoden, wie etwa von Mediations- oder Schlichtungsverfahren im Gesellschaftsvertrag, die in diesem Kapitel ausführlich vorgestellt werden, können die Parteien sich für eine Methode der Streitbeilegung entscheiden, die ihren eigenen besonderen Bedürfnissen entspricht, und geben sich so die Chance, Konflikte mithilfe Dritter eigenständig und interessengerecht zu lösen.
Andreas Ullmann, Dörte Busch
Backmatter
Metadaten
Titel
Ärztliche Großpraxis
verfasst von
Andreas Ullmann
Dörte Busch
Copyright-Jahr
2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-50508-3
Print ISBN
978-3-662-50507-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-50508-3

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