Erschienen in:
27.06.2018 | Kindesmissbrauch | Originalien
Ärztliche Konsultationen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung
Systematische Untersuchung in zwei Jugendamtsbezirken von Sachsen-Anhalt
verfasst von:
Dr. med. C. Richter, T. Hänsel, R. Lessig, S. Heide
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
In den letzten Jahrzehnten wurden einige Verbesserungen bezüglich des Kinderschutzes in Deutschland erzielt. Dennoch werden Rechtsmediziner auch heutzutage immer wieder mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung konfrontiert, in denen in der Vorgeschichte eine ärztliche Konsultation ausblieb, obwohl deutliche Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorlagen.
Fragestellung
Im Rahmen einer drittmittelfinanzierten Studie sollten die Häufigkeit von ärztlichen Konsultationen und die Auswahl der medizinischen Fachrichtung bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung, die in den Jugendämtern erfasst wurden, systematisch untersucht werden.
Material und Methode
In die Studie wurden 452 Fälle mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aus einem 10-jährigen Untersuchungszeitraum (2003–2012) eingeschlossen, die 2 ausgewählten Jugendamtsbezirken in Sachsen-Anhalt gemeldet worden waren. Hierzu wurden vor Ort Recherchen vorgenommen. Nach der Erhebung der soziodemografischen Faktoren der beteiligten Personen, der Risikofaktoren für eine Kindeswohlgefährdung sowie der Fallbearbeitung durch das Jugendamt wurden die Daten zur Häufigkeit der ärztlichen Konsultationen und zur Auswahl der medizinischen Fachrichtung ausgewertet.
Ergebnisse
Von den 452 Fällen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wurden lediglich 158 (35,0 %) ärztlich vorgestellt, während in fast zwei Drittel der Fälle eine medizinische Konsultation ausblieb. In der Qualität der medizinischen Befunddokumentation waren erhebliche Defizite feststellbar; der Anteil exakter medizinischer Dokumentationen bei Verdacht auf körperliche Misshandlung betrug lediglich 4,8 %. Bei den ärztlichen Konsultationen handelte es sich um isolierte Hinzuziehungen von Vertretern eines einzelnen Fachgebiets. Vorrangig erfolgte eine Vorstellung bei Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Pädiatrie. Rechtsmedizinische Konsultationen waren deutlich unterrepräsentiert. Waren Säuglinge und Jugendliche involviert, wurde häufiger ein Arzt hinzugezogen, während solche Untersuchungen bei Betroffenen im Kleinkind- und Grundschulalter seltener zu verzeichnen waren.
Schlussfolgerung
In den beiden Jugendamtsbezirken zeigten sich erhebliche Defizite in den fachärztlichen Konsultationen und im interdisziplinären Fallmanagement. Daraus ist abzuleiten, dass für die praktische Umsetzung der positiven Entwicklung des Kinderschutzes in Deutschland zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu zählt z. B. die flächendeckende Finanzierung von medizinischen Kinderschutzambulanzen. Der Erfolg bereits etablierter und künftiger Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes sollte in weiteren systematischen Studien geprüft werden.