09.07.2021 | Ästhetisch-Plastische Chirurgie | Medizinrecht
Aufnahme von Partnern in die eigene Praxis
Teure Steuerfallen vermeiden
verfasst von:
Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) Daniel Vloet
Erschienen in:
Journal für Ästhetische Chirurgie
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Ausgabe 3/2021
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Zusammenfassung
Vielleicht ist Ihre Praxis in der letzten Zeit gewachsen und Sie möchten nunmehr ärztliches Personal binden? Oder Sie verfolgen das Ziel, Ihre eigene Nachfolge rechtzeitig einzuleiten und möchten in diesem Zusammenhang einen jungen Kollegen in Ihre Praxis als Partner einbinden. Gründe für die Aufnahme eines Kollegen in die Praxis gibt es viele. Wenn ein Partner in die Praxis aufgenommen werden soll, bestehen zahlreiche Möglichkeiten, wie die Aufnahme des Kollegen erfolgen kann. Wichtig ist es, bei der Wahl des Aufnahmemodells die eigene Strategie zu definieren und die Wahl des Modells von den persönlichen Vorstellungen und der Strategie abhängig zu machen. Je nach Modell lauern an einigen Stellen steuerliche Fallen. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen Berater bei der Gestaltung unterstützen.