Erschienen in:
30.03.2017 | Telemedizin | Originalien
Videokonferenzbasierte psychotherapeutische Anschlussbehandlung
Qualitative Fallstudie mit einem CBASP-Ansatz
verfasst von:
Dr. phil. Fabian Frank, Nicole Ower, Julia Zech, Jeanette Röhrig, Nicola Gräder, Mathias Berger, Lars P. Hölzel
Erschienen in:
Die Psychotherapie
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Ausgabe 4/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die störungsspezifische psychotherapeutische Weiterbehandlung nach stationärer Entlassung ist aufgrund langer Wartezeiten und Versorgungsdisparitäten insbesondere in ländlichen Regionen erschwert. Da eine fast flächendeckende Internetabdeckung in Deutschland gegeben ist, könnten psychotherapeutische Konzepte nach stationärer Entlassung über Videokonferenzen fortgeführt werden, um die Behandlungskontinuität zu ermöglichen. Das Kompetenzzentrum Psychotherapie an den Medizinischen Fakultäten Baden-Württemberg verfügt über die Infrastruktur, videokonferenzbasierte Maßnahmen nach aktuellen Datenschutzbestimmungen umzusetzen.
Ziel der Arbeit
Fortführung des stationär eingesetzten Konzepts der „cognitive behavioral analysis system of psychotherapy“ (CBASP) über Videokonferenztechnik an einem Patienten zur Überprüfung von Durchführbarkeit und Akzeptanz der Videokonferenztechnik.
Material und Methoden
Ambulante videokonferenzbasierte CBASP-Therapie sowie qualitative Interviews mit Patient und Therapeutin zur Erfassung von Therapiequalität und -setting, technischer Umsetzung und Zukunftspotenzial sowie qualitativ-inhaltsanalytische Auswertung der Interviews.
Ergebnisse
In der Gesamtbewertung des Patienten wurde die Therapiequalität als der Präsenztherapie gleichwertig erlebt. Allerdings wurden Einschränkungen der Kommunikationsintensität berichtet und ein Beziehungsaufbau im Vorfeld als wichtig erachtet. Die Anschlussbehandlung wurde als hilfreicher Übergang in den Alltag erlebt. Insgesamt wurde die Maßnahme als ergänzend sinnvoll, aber nicht als Ersatz zu einer Präsenztherapie bewertet.
Schlussfolgerung
Die videokonferenzbasierte Anschlussbehandlung erwies sich als durchführbar, wurde akzeptiert und vom Patienten zur Präsenztherapie gleichwertig erlebt. Als ergänzende Maßnahme bietet sie ein hohes Potenzial zum Abbau von Versorgungsdiskontinuitäten.