Das Nutzerverhalten, insbesondere von prozeduralen Handlungsabläufen wie z. B. Gerätechecks in der Anästhesiologie kann mittels medizinscher Simulation suffizient erfasst, bewertet und trainiert werden. Die Wichtigkeit des von der DGAI empfohlenen KURZcheck wurde bereits in der Einleitung thematisiert; in unserer Studie führten bei einer simulierten Narkoseeinleitung 93,3 % (
n = 28) der Teilnehmenden unmittelbar vor dem Anschluss des Simulationspatienten an das Beatmungsgerät diesen KURZcheck durch. Umso bemerkenswerter ist daher, dass trotz durchgeführtem KURZcheck nur einer von 28 Simulationsteilnehmern die Fehlkonnektion der Beatmungsschläuche bemerkt hatte. Angesichts der potenziell weitreichenden Folgen einer nichterkannten Fehlkonnektion von Beatmungsschläuchen ist dieses Ergebnis besorgniserregend und wirft Fragen zur Wirksamkeit derartiger Checks als gängige Sicherheitswerkzeuge auf. Bei bestehenden Beatmungsproblemen wird in den Handlungsempfehlungen der DGAI die Anwendung eines separaten Handbeatmungsbeutels empfohlen, um schnell zwischen patienten- und geräteseitigem Problem differenzieren zu können und eine möglichst zeitnahe Lösung des Beatmungsproblems zu erzielen [
17]. In der vorliegenden Studie wendeten lediglich 20 % der teilnehmenden Ärzte diese empfohlene Maßnahme trotz persistierenden Beatmungsproblem an. Ärzte in Weiterbildung nutzten den separaten Beatmungsbeutel häufiger als fachärztliche Kollegen.
Allerdings scheint eine prozedurale („unbedachte“) Durchführung des KURZcheck ohne bewusste mentale Fokussierung auf dessen inhaltliche Bedeutung nur einen begrenzten Effekt auf die Vermeidung von Zwischenfällen zu haben. Nur so ist zu erklären, dass die Fehlkonnektion der Beatmungsschläuche nicht erkannt wurde. Bei einer konsequenten, bewussten Nachverfolgung der Schlauchsysteme mit der Hand – von geräteseitiger Konnektion bis zum Handbeatmungsbeutel bzw. Winkelstück – würde man eine Detektion der Fehlkonnektion erwarten. Somit scheint eine rein kursorische Durchführung des KURZcheck mit lediglich visueller Kontrolle der geräteseitigen Konnektionsstellen nur einen begrenzten Sicherheitsgewinn zu bieten. Hier zeigen sich erschreckende Parallelen zu einer Studie von Münsterer et al., die untersuchte, ob absichtlich eingebaute Fehler während des Team-Time-Out von den Mitgliedern des Operationsteams erkannt werden. Dabei wurden bei 1800 Operationen während des Team-Time-Out durch den Chirurgen Fehler bewusst eingebaut (z. B. Nennung des falschen Patientennamens, falsche Operationsseite etc.), die insgesamt nur in 54 % der Fälle durch die restlichen Teilnehmer des Time-Out bemerkt wurden. Am häufigsten wurden diese simulierten Fehler von Anästhesisten bemerkt (64 %). Auch hier zeigt sich also, dass bei „unbedachter“, prozeduraler Einhaltung und Abarbeitung der Time-Out-Richtlinien relevante Fehler übersehen werden können. Trotz bester Intention wird das Werkzeug Team-Time-Out auf ein – zugegebenermaßen für den Außenstehenden dramaturgisch eindrückliches – aber inhaltliches Lippenbekenntnis reduziert. Diesen Ergebnissen liegen verschiedene Einflüsse zugrunde: Themen wie Zeitdruck und inhaltliche Unkenntnis scheinen eine Rolle zu spielen, derartige Werkzeuge können aber auch als eine weitere von vielen bürokratischen Bürden empfunden werden statt als potenziell nützlich für Patientensicherheit und Teamdynamik. Als Konsequenz entspricht die Durchführung mehr einer routinierten „Litanei“ als eine aktiven, reflektierten Auseinandersetzung mit den Inhalten [
11,
12]. Insbesondere jüngeren Kolleginnen und Kollegen ist, häufig aufgrund mangelnder Schulungsmaßnahmen, die Schlüsselposition derartig simpler, aber effektiver Werkzeuge wie eines korrekt und aufmerksam durchgeführten, fokussierten KURZcheck zur Gewährleistung der Patientensicherheit nicht bewusst. Auch der fehlende Griff zum Handbeatmungsbeutel kann mutmaßlich auf unterschiedliche mentale Modelle in der Handhabung scheinbar „unerklärlicher“ Beatmungsprobleme zurückgeführt werden und wirft die Frage auf, inwiefern derartige Rettungs- und Problemlösungsstrategien suffizient in der Weiterbildung gelehrt werden.
Strukturelle Gründe
Obgleich weltweit eine hohe Dunkelziffer an Beatmungszwischenfällen zu vermuten ist, finden sich in der Literatur immer wieder Hinweise auf die Problematik, die aus dem Spannungsfeld zwischen Mensch und Maschine entsteht. Bereits im Jahr 2013 wies das BfArM auf die Wichtigkeit der Aspekte Usability und Ergonomie im Zusammenhang mit Medizinprodukten gemäß DIN EN 62366 hin [
7]. Der Beitrag konstruktiver Änderungen an Medizinprodukten zur Patientensicherheit kann anhand von Beispielen aus der Vergangenheit verdeutlicht werden. Exemplarisch hierfür sind z. B. Luer-Lock-Konnektoren: Nach einer Häufung an dokumentierten Fehlverbindungen mit Todesfolge wurden diese durch die WHO als Patientenrisiko anerkannt. Daraufhin wurde die Normenreihe ISO 80369 mit verschiedenen Verbindertypen entwickelt [
16]. Das angeführte Beispiel veranschaulicht jedoch auch die Schwierigkeiten, die mit derartigen Bemühungen einhergehen. Während bereits im Jahr 1968 Probleme mit Luer-Verbindungen dokumentiert wurden, ist die Medizin 50 Jahre später noch weit von einer konsequenten Umstellung entfernt [
13]. Mit der neuen ISO 80601-2-13 gibt es seit Kurzem erstmalig geräteseitige Änderungen, die eine Fehlkonnektion von Beatmungsschläuchen unmöglich machen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass bis zu einer flächendeckenden Anwendung der neuen Konnektoren noch viele Jahre bis Jahrzehnte vergehen. Unabhängig von technischen Lösungen muss somit weiterhin das menschliche Verhalten in komplexen Systemen reflektiert und trainiert werden.
Online-Umfrage
Die im Anschluss an die Simulation durchgeführte, multizentrischen Online-Umfrage kann potenziell dazu beitragen, verschiedene mentale Modelle von Anästhesistinnen und Anästhesisten im Umgang mit bzw. im Vertrauen auf Beatmungsgeräte(n) im Kontext eines JCS aus Mensch und Maschine besser zu verstehen. Bei der Mehrzahl der Teilnehmenden handelte es sich um Ärzte in Weiterbildung und Fachärzte für Anästhesiologie. Da Ober- und Chefärzte in der Regel eine Supervisionsrolle einnehmen und für mehrere OP verantwortlich sind, lässt sich mutmaßen, dass die Anzahl der durchgeführten Gerätechecks pro Tag bei Ärzten in Weiterbildung und Fachärzten höher ist als bei Ober- und Chefärzten.
Gemäß § 4 Abs. 6 MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) ist eine Prüfung der Funktionsfähigkeit und des ordnungsgemäßen Gerätezustandes vor Anwendung verbindlich vorgeschrieben. Die hier vorliegende Studie demonstriert die weitläufige Bekanntheit des KURZcheck unter den befragten Ärztinnen und Ärzten: In der vorliegenden Befragung war dem Großteil (95 %) der ärztlichen Mitarbeitenden der von der DGAI empfohlene KURZcheck bekannt. Die Empfehlung zur Durchführung basiert auf der Prämisse, dass neben der obligatorischen, durch die MPBetreibV geforderten, vollständigen Funktionsprüfung eines Narkosegeräts ein KURZcheck vor/bei Anschluss eines Patienten an dieses durchgeführt werden sollte. Dieser KURZcheck umfasst die Prüfung der wichtigsten Funktionen und ermöglicht somit eine effiziente und zeitnahe Überprüfung des Geräts auch in Notfallsituationen, was die Patientensicherheit maßgeblich erhöhen kann [
2]. So untersuchten Arbous et al. die Risikofaktoren des anästhesiologischen Managements in Bezug auf die postoperative 24-h-Morbidität und 24-h-Mortalität bei 869.483 Patienten. In dieser Fall-Kontroll-Studie konnte ein signifikant reduziertes Risiko bei Durchführung einer standardisierten Prüfung der anästhesiologischen Gerätschaften anhand einer Checkliste oder eines Protokolls identifiziert werden (OR 0,64) [
1,
2]. Diese Ergebnisse bekräftigen die Erkenntnis, dass eine Prüfung der Anästhesiegeräte durch den Anästhesisten persönlich ein Instrument zur Risikominimierung im Rahmen der Narkose darstellt. Analysen aus anästhesiologischen Zwischenfallmeldesystemen zeigen, dass ca. ein Viertel der „technischen“ Beatmungsprobleme auf einen insuffizienten Gerätecheck zurückzuführen ist. Ferner scheinen weitere 25 % der berichteten Zwischenfälle im Bereich der Beatmungsschläuche sowie Beatmungsfilter zu liegen [
17]. Obgleich die Relevanz des KURZcheck evident ist, zeigte sich in unserer Evaluation bei 4,8 % der Teilnehmenden keine Kenntnis über den von der DGAI empfohlenen Gerätecheck.
Laut eigenen Angaben der Teilnehmenden führten lediglich 64 % der Ärzte den KURZcheck, wie von der DGAI gefordert, „immer“ durch. 31 % der Befragten gaben an, den Check unregelmäßig, also manchmal, durchzuführen. Prien et al. führen in ihren Empfehlungen der Kommission für Normung und technische Sicherheit der DGAI sehr detailliert auf, welche Gefahren durch ein Nichtbeachten der Empfehlungen hinsichtlich des KURZcheck drohen, und welche Probleme durch die geräteeigenen Systemchecks nicht erkannt werden [
17]. Folglich liegt erneut nahe, dass ein relevanter Mangel an Schulung und Fortbildung des anästhesiologischen Personals in Bezug auf dieses sensible Thema vorherrscht; dies erklärt potenziell, wieso der eigentlich obligatorisch vorgeschriebene Check nur in so geringer Häufigkeit durch die Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wird. Da in der Weiterbildungsordnung nur globale „Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements“ als Ausbildungsziel beschrieben sind, aber keine detailliertere Aufschlüsselung der Lerninhalte, insbesondere für den Umgang mit Beatmungsgeräten, formuliert ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Fachärzte nur aufgrund Ihrer FA-Qualifikation für diesen Bereich hinreichend sensibilisiert sind. Es sollten in Zukunft weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um eine möglichst hohe KURZcheck-Rate im Sinne der Patientensicherheit in der Anästhesiologie zu erreichen. Die fehlende Durchführung des KURZcheck kann darüber hinaus, nicht zuletzt aufgrund der Position der DGAI, auch im Rahmen der Verantwortungszuweisung nach Zwischenfällen eine potenziell rechtliche Relevanz bekommen [
17].
In der vorliegenden Studie gaben lediglich 66 % der Befragten an, bei der Überprüfung des Anästhesiearbeitsplatzes das Vorhandensein eines separaten Handbeatmungsbeutels zu überprüfen. In den von der DGAI publizierten Handlungsempfehlungen wird zu systematischen Fehlersuche bei Stenosen im Atemsystem eine sofortige Beatmung mit einem separaten Beatmungsbeutel (ohne Atemsystemfilter) empfohlen [
17]. Daher ist es umso überraschender, dass die Überprüfung, ob ein separater Beatmungsbeutel zur Verfügung steht, nicht regelhaft stattfindet. Falls die Beatmung mittels separatem Beatmungsbeutel leicht möglich ist, ist die Stenose mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich des Atemsystemfilters, der Beatmungsschläuche oder am Beatmungsgerät lokalisiert.
Hingegen scheint durch die befragten Ärzte die Überprüfung des etCO2 nach Anschluss eines Patienten an das Beatmungsgerät in nahezu 90 % der Fälle zu erfolgen.
In unserer Befragung gaben 69 % der Ärztinnen und Ärzte an, regelhaft die Funktionsprüfung der Absaugung durchzuführen. Die pulmonale Aspiration ist eine gefürchtete Komplikation jeder Allgemeinanästhesie. Im Falle einer Regurgitation ist zur schnellen und sicheren Dekontamination des Atemwegs eine funktionsfähige Absaugeinheit am Anästhesiearbeitsplatz unerlässlich. Über 30 % der Befragten führen laut eigenen Angaben keinen Check der Absaugeinheit durch. Dieser Umstand sollte ebenfalls im Rahmen von strukturieren Trainingsprogrammen benannt und, wie von der DGAI empfohlen, in den Standardablauf inkludiert werden [
17].
Zur Frage der Verlässlichkeit hinsichtlich des integrierten Selbsttests eines modernen Narkosegerätes sowie der richtigen Anschlüsse der Beatmungsschläuche und des Handbeatmungsbeutels gaben 32 % der Teilnehmenden an, dass der integrierte Geräteselbsttest eine Fehlkonnektion der Beatmungsschläuche „entdeckt“. 22 % der Teilnehmenden waren sich in dieser Thematik nicht sicher. Hieraus lässt sich ableiten, dass einem relevanten Anteil der Befragten die Problematik der Fehlkonnektion der Beatmungsschläuche trotz durchgelaufenen Selbsttests des Beatmungsgerätes nicht bekannt war. Daher besteht auch in diesem Bereich noch weiterer Fortbildungsbedarf. Diesbezüglich scheint es empfehlenswert, entsprechende Schulungen im Rahmen der Herstellereinweisungen in die Beatmungsgeräte oder im Rahmen von regelmäßigen „Auffrischungen“ der Einweisungen oder in strukturierten Trainings anzubieten.
Limitationen
Die Rücklaufquote der Befragung betrug rund 23 % und stellt somit im Vergleich zu vergleichbaren Umfragen ein befriedigendes Ergebnis dar. Mögliche Hindernisse für eine höhere Beteiligung können die begrenzte Dauer der Befragung sowie der zeitliche Aufwand für die Teilnehmer darstellen. Des Weiteren wurden keine monetären oder sonstigen Anreize für die Teilnehmer bereitgestellt [
6]. Die Anonymität der Online-Befragung führt dazu, dass soziale Erwünschtheit nur eine untergeordnete Rolle spielt, wodurch diese anderen Befragungsformaten überlegen ist [
9]. Die Stärke der vorliegenden Befragung liegt in der gezielten Auswahl der Adressaten, welche eine homogene Stichprobe mit für das Thema relevanten Teilnehmern generiert [
3,
14].
Aufgrund des Studiendesigns war allen Teilnehmenden der Simulation bewusst, dass sie im Rahmen des Trainings unter Beobachtung standen. Dies kann zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen. Leider ermöglicht das Studiendesign keine abschließende Klärung der Frage, warum die Schlauchverwechslung „übersehen“ wurde: Die Teilnehmenden zeigten sich in den Debriefings – insbesondere in Anbetracht der klinischen Relevanz und Dramatik im realen Fall – zwar über ihr eigenes Verhalten erstaunt, verärgert oder sogar beängstigt. Befriedigende Erklärungen für das eigene Handeln konnten allerdings nicht genannt werden, vielmehr überwogen Reaktionen wie Sprachlosigkeit, Verwunderung oder Entsetzen. Dennoch wurde durch die Teilnehmenden die Durchführung derartiger Simulationstrainings begrüßt.