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Erschienen in:

01.11.2013 | Blitzlicht

Aktengutachten

verfasst von: Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 4/2013

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Auszug

Sich psychiatrisch begutachten zu lassen, wird nicht von allen Menschen als Wohltat erachtet. Seit dem 1. September 2013 müssen alle sexuellen Ersttäter auf ihren Therapiebedarf hin begutachtet werden; da wird sich mancher dem Gespräch mit dem Psychiater verweigern. Häufig wird bei Kapitaldelikten geschwiegen, insbesondere, wenn der Angeklagte bestreitet oder eine andere, günstigere Sichtweise als die nächstliegende etablieren will, z. B. „Notwehr“ oder „Unfall“ statt Heimtücke. Dann bestehen die Verteidiger zwar oft auf einem Gutachten; es wird auch der von ihnen gewünschte Sachverständige beauftragt: Der darf aber nicht mit dem Probanden sprechen. In der milderen Version: Er darf über alles außer über Straftaten mit ihm sprechen. …
Metadaten
Titel
Aktengutachten
verfasst von
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Publikationsdatum
01.11.2013
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 4/2013
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-013-0239-y

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