Erschienen in:
08.10.2020 | Frauengesundheit in der Praxis
Aktualisierte Kriterien für die außerklinische Geburtshilfe zur Entscheidung über den Geburtsort
verfasst von:
Dr. med. Susanne Bauer, Claudia Kötter
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 11/2020
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der Gesetzgeber hatte den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) 2014 aufgegeben, vertragliche Qualitätsanforderungen hinsichtlich Struktur‑, Prozess- und Ergebnisqualität zur Versorgung mit außerklinischer Hebammenhilfe durch freiberuflich tätige Hebammen festzulegen.
Ziel der Arbeit (Fragestellung)
Aktualisierung des Kriterienkataloges zur Entscheidung über den Geburtsort
Methoden
In einem ersten Bearbeitungsschritt erfolgte eine systematische Literaturrecherche, deren Auswertung aber zeigte, dass diese Aufgabe durch eine Bewertung der Studienlage allein nicht zu bewältigen ist. Daraufhin wurden zusätzlich weltweit vorhandene Kataloge zum Umgang mit „higher than low risk“ identifiziert.
Ergebnisse und Diskussion
Es konnten 12 Kataloge gefunden werden, 2 aus Deutschland (zum Geburtshausvertrag von 2008 und zum Hebammenkreißsaal) und je einer aus Österreich, den Niederlanden, England, Irland, Island, Norwegen, Kanada, den USA, Australien und Neuseeland – alle aus Ländern, in denen außerklinische Geburtshilfe als Leistung der jeweiligen staatlichen Gesundheitssysteme gewährt wird. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung von 21 AWMF(Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)-Leitlinien und weiteren Evidenzrecherchen zu 8 einzelnen Risikokonstellationen gelang der Konsens mit den Hebammenverbänden.
Schlussfolgerung
Die Veröffentlichung der resultierenden Übersichtstabelle kann nicht nur im internationalen Austausch zur Entwicklung außerklinischer geburtshilflicher Leistungen beitragen, sondern ermöglicht auch Schwangeren, Einsicht zu nehmen und die weltweit gültigen medizinischen Gründe für eine klinische Geburt unter ärztlicher Leitung nachzuvollziehen.