Erschienen in:
14.03.2018 | Die Verbände informieren
ARZTBEWERTUNGSPORTALE
Aktuelles BGH-Urteil zu Arztbewertung und Werbeinformationen im Internet
verfasst von:
g
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 3/2018
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Auszug
Am 20. Februar 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im Rechtsstreit zwischen einer Ärztin und dem Arztbewertungsportal Jameda. Jameda listet auf seinem Internetportal die öffentlich zugänglichen Basisdaten — Name, akademischer Titel, Fachgebiet, Adresse und Sprechzeiten — weitgehend aller Ärzte, die in Deutschland eine Praxis betreiben, auf. Jameda bietet Ärzten („Premium-Kunden“) kostenpflichtig an, auf dem Jameda-Portal für sich mit weitergehenden Informationen zur eigenen Praxis und zu medizinischen Angeboten zu werben. Nach dem Ergebnis des BGH-Urteils muss Jameda nun den Namen der klagenden nicht zahlenden Ärztin löschen, wenn auf der gleichen Seite Werbeinformationen über zahlende Ärzte zu sehen sind. Jameda sei nur dann ein neutraler Informationsvermittler, wenn bei einem nicht zahlenden Arzt keine zahlenden Konkurrenten erwähnt werden. Dem Begehren der klagenden Ärztin, dass ihr Name komplett aus Jameda gestrichen wird, gab das Gericht nicht statt. Hier sei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit höher zu bewerten als das Grundrecht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung. …