30.11.2020 | Akute Lungenembolie | CME-Kurs | Kurs
Diagnostik und Therapie der akuten Lungenembolie
- Zeitschrift:
- Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2020
- Anzahl Versuche:
- 2
Der risikoadjustierte Algorithmus zum Management der akuten Lungenembolie (LE) bezieht klinischen Schweregrad, Begleiterkrankungen und rechtsventrikuläre Dysfunktion ein. Die Wertigkeit des D‑Dimer-Tests scheint sich durch Altersadjustierung und an die klinische Wahrscheinlichkeit adaptierte „Cut-off“-Werte beim Ausschluss einer LE zu verbessern. Direkte orale Antikoagulanzien sind vor den Vitamin-K-Antagonisten die Therapie der 1. Wahl. Während bei Niedrigrisikopatienten eine frühe Entlassung und ambulante Therapie möglich sind, soll bei Hochrisikopatienten die Lungenstrombahn wiedereröffnet werden: Aufgewertet wurden die i.v.-Thrombolyse (Klasse-I-Empfehlung, zuvor IIa) und die interventionelle oder chirurgische Thrombektomie (Klasse-IIa-Empfehlungen, zuvor IIb). Interdisziplinäre „pulmonary embolism response teams“ (PERT) sollen eine verbesserte Versorgung von LE-Patienten mit hohem Risiko erreichen. Ein spezifischer Algorithmus für das Vorgehen bei Schwangeren mit LE wird vorgeschlagen.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- kennen Sie die neuen Empfehlungen zur Risikostratifizierung und dem risikoadaptierten diagnostischen und therapeutischen Vorgehen bei Lungenembolie (LE).
- können Sie einen normotensiven Patienten mit akuter LE erkennen, der möglicherweise eine Thrombolyse benötigt.
- können Sie einen Patienten mit akuter LE identifizieren, der ggf. für eine ambulante Behandlung infrage kommt.
- kennen Sie das spezifische Vorgehen bei speziellen Patientengruppen, z. B. bei Krebserkrankungen oder in der Schwangerschaft.
Für Ärzte: Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013]. – Für Rettungsdienstfachpersonal: Die Fortbildung für das Rettungsdienstfachpersonal wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung dieser Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen: – Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt. – Diese Fortbildung wird von der Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule Hamburg und der Feuerwehr München/Branddirektion mit 3 Stunden Fortbildung anerkannt.
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