15.10.2025 | Akutes Atemnotsyndrom | CME-Kurs
Lagerungstherapie und (Früh)-Mobilisation auf Intensivstationen
Erkenntnisse aus der aktuellen S3-Leitlinie
Anzahl Versuche: 2
Die S3-Leitlinie „Lagerungstherapie und Mobilisation von kritisch Erkrankten auf Intensivstationen“ ersetzt die S2e-Leitlinie zur Prophylaxe oder Therapie von pulmonalen Funktionsstörungen. Die im Jahr 2023 aktualisierte Version überarbeitete die Evidenzbewertung nach dem Oxford-System und integriert seit dem Jahr 2015 neu gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse mit spezifischen PICO-Fragestellungen (P: „population/patient/problem“, I: „intervention“, C: „comparison“, O: „outcome“). Ein Amendment korrigierte im Jahr 2024 kleinerer Fehler und aktualisierte die Evidenzbewertung erneut. Ein zentraler Aspekt ist die differenzierte Betrachtung der Frühmobilisation, nach der nun explizit eine Mobilisation innerhalb von 72 h nach Aufnahme auf der Intensivstation empfohlen wird. Zudem wurden neue Kapitel zu Hilfsmitteln und zur neuromuskulären Elektrostimulation ergänzt, um zusätzliche therapeutische Optionen für die Lagerungstherapie und Mobilisation von kritisch kranken Patienten aufzuzeigen.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- benennen Sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Frühmobilisation (Nutzen/Ziel, Startpunkt, Patientenkohorte, Einbindung in die intensivmedizinische Therapie);
- erkennen Sie Sicherheitskriterien, anhand derer kritisch Kranke identifiziert werden, die nicht mobilisiert oder bei denen eine Mobilisation unterbrochen werden sollte;
- beurteilen Sie die Indikationen, Kontraindikationen und die klinische Umsetzung der Oberkörperhochlagerung;
- analysieren Sie Indikationen und Wirkmechanismen der Lagerungstherapie;
- beurteilen Sie Kriterien für Beginn, Dauer, Durchführung sowie mögliche Komplikationen und Herausforderungen der Bauchlagerung.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].