Erschienen in:
08.03.2022 | Editorial
Alken verpflichtet
verfasst von:
Prof. Dr.med. Ulrich Humke
Erschienen in:
Uro-News
|
Ausgabe 3/2022
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Auszug
"Die neue Bestallungsordnung sieht seit 1968 folgenden Passus vor: 'Der Student der Medizin muss in seiner Ausbildung mit den Erkrankungen des Urogenitalsystems vertraut gemacht werden.' Damit wird die Lehre urologischer Krankheitsbilder in einem Umfang wie es für den zukünftigen Arzt erforderlich ist, vom Gesetzgeber zur Pflicht gemacht. Es liegt dann nicht mehr im Ermessen einer Fakultät oder eines Chirurgischen Ordinarius, ob Urologie gelesen wird oder nicht." So schrieb Prof. Carl Erich Alken 1968 in Der Urologe und resümierte damit das Ergebnis seiner langjährigen berufspolitischen Bemühungen, das Fach der Urologie verbindlich im akademischen Lehrbetrieb und als Gegenstand der Staatsexamensprüfung für die Medizin zu etablieren. Heute ist die Berufsgruppe der Urologen selbstverständlich fest etabliert und vergrößert sich von Jahr zu Jahr. Aber das Bewusstsein für diesen Meilenstein in der Geschichte unseres Faches ist gerade bei den jüngeren Generationen kaum bis gar nicht vorhanden, noch weniger die Geschichte hinter dem Namen "Alken". …