06.06.2025 | Allergenspezifische Immuntherapie | CME-Kurs
Bienen- und Wespengiftallergie bei Kindern und Jugendlichen
Anzahl Versuche: 2
Eine Diagnostik zum Nachweis einer Sensibilisierung gegen Biene- oder Wespengift soll nur durchgeführt werden, wenn sich daraus eine therapeutische Konsequenz, die Allergen-Immuntherapie (AIT) gegen Hymenopterengift (HG), ergibt. Bei Kindern ist das Risiko, nach einer systemisch allergischen Reaktion auf einen erneuten Insektenstich schwer zu reagieren, sehr gering. Deshalb benötigen Kinder, die nur mit verstärkter Lokalreaktion oder generalisierter Urtikaria reagiert haben, in der Regel keine AIT und kein Notfallset. Für Kinder, die eine über eine Urtikaria hinausgehende Anaphylaxie zeigen, sind AIT und Notfallset angezeigt. Durch die mindestens 3‑jährige AIT kann das Risiko einer erneuten schweren anaphylaktischen Reaktion signifikant gesenkt werden. Die Erfolgsaussichten der AIT sind so gut, dass in vielen Fällen bereits im Verlauf auf das Notfallset verzichtet werden kann. Stichprovokationen zur Diagnostik oder zur Überprüfung des Therapieerfolgs sind bei Kindern und Jugendlichen nicht indiziert.
Nach der Lektüre dieses Beitrags
- können Sie sicher die Indikation zur allergologischen Diagnostik nach Insektenstichen stellen und die allergologische Diagnostik durchführen.
- können Sie Familien bezüglich Notfallset und Allergen-Immuntherapie (AIT) fundiert beraten.
- kennen Sie Möglichkeiten der Therapieeinleitung und -modifikation bei besonderen Verläufen im Rahmen einer AIT bei Bienengift- und Wespengiftallergie.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].