Neue Nomenklatur allergischer Erkrankungen nach EAACI-Standard
Teil 2: Nomenklatur von Allergien vom Typ II und III – Executive Summary eines EAACI-Positionspapiers
- 29.07.2024
- Allergien und Intoleranzreaktionen
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Die Europäische Akademie für Allergie und klinische Immunologie (EAACI) hat in einem Positionspapier eine aktualisierte Nomenklatur für allergische Erkrankungen erarbeitet, die den Fortschritten des Wissens und der Forschung auf dem Gebiet der Immunologie und Allergologie entspricht [1]. Dieser neue Ansatz nutzt Krankheitsendotypen auf der Basis von Biomarkern und immunologischen und metabolischen Pathomechanismen für eine Überarbeitung der derzeitigen Krankheitstaxonomie. Überempfindlichkeitsreaktionen werden in neun verschiedene Typen eingeteilt. Die ursprünglich von Gell und Coombs klassifizierten Antikörper-vermittelten Reaktionen vom Typ I, Typ II und Typ III wurden erweitert und mit ihren Verbindungen zu neu beschriebenen klinischen Zuständen detailliert definiert. Zell-vermittelte Reaktionen vom Typ IVa (T1), Typ IVb (T2) und Typ IVc (T3) wurden auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse über T1-, T2- und T3-Reaktionen weiter klassifiziert. Epitheliale Barrieredefekte (Typ V), direkte zelluläre und entzündliche Reaktionen auf chemische Substanzen (Typ VI) und stoffwechselbedingte Immundysregulationen (Typ VII) werden als gewebsbedingte Mechanismen einbezogen. In Teil 1 dieser Zusammenfassung wurden die Grundlagen dieser Nomenklatur erörtert und die Systematik der Soforttypallergien (Typ I) dargestellt [2]. Im vorliegenden Teil 2 dieser Publikation stellen wir die Nomenklatur für Typ-II- und Typ-III-Reaktionen dar.
Nach Lektüre dieser Lerneinheit …
- kennen Sie die neue Nomenklatur für allergische Typ-II- und Typ-III-Reaktionen,
- wissen Sie, dass anstelle von Symptomen und Organdysfunktionen immunologische und metabolische Mechanismen im Mittelpunkt dieser neuen Nomenklatur stehen – der neue Ansatz also auf Krankheitsmechanismen und Endotypen statt auf Phänotypen beruht,
- wissen Sie, dass das endgültige Ziel dabei ist, die Behandlung auf der Grundlage spezifischer Immunreaktionen auf den einzelnen Patienten zuzuschneiden.
Die Bayerische Landesärztekammer vergibt für diese Fortbildungseinheit der Kategorie I 2 Fortbildungspunkte. Die Fortbildung ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].