Erschienen in:
27.11.2017 | Praxismanagement
Alles, was Recht ist
verfasst von:
SAS
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 12/2017
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Auszug
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) hat bekanntermaßen viele Vorteile für den Patienten. Beispielsweise wird das Risiko geringer, an Parodontitis zu erkranken, wenn man ein bis zwei Mal jährlich Zahnarzt und Dentalhygienikerin an die Beißerchen lässt. Dass viel dann auch viel hilft, dachte sich vermutlich ein Patient aus Niedersachsen, der von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine wöchentliche zahnärztliche Zahnreinigung unter Einsatz von Ultraschall sowie mechanisch unter Zuhilfenahme von Bürstchen und Ähnlichem sowie Einbringen von Chlorhexidin-Gel beanspruchte. Die Kasse lehnte dies ab. Der Patient ging vor Gericht und ließ es drauf ankommen. Doch der lange Weg durch die Instanzen half ihm wenig. Letztlich machte auch das Bundessozialgericht (BSG) deutlich: Rechtmäßig hat weder der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) eine Versorgung mit Zahnreinigung als neue Behandlungsmethode empfohlen noch der Bewertungsausschuss hierfür Leistungspositionen für die gesetzliche Krankenkasse vorgesehen. Die Zahnreinigung betreffe im Kern nicht spezifisch medizinische, sondern allgemein sinnvolle Vorgehensweisen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, die grundsätzlich auch ein Versicherter selbst leisten kann und daher der Eigenverantwortung des Versicherten zugeordnet sind, stellte das BSG fest. …