Erschienen in:
26.03.2018 | Veneers | Praxismanagement
Alles, was Recht ist
verfasst von:
SAS
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 4/2018
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Auszug
Aufklärung und Dokumentation gehören zu den wichtigsten zahnärztlichen Tätigkeiten. Wird die umfassende Risikoaufklärung versäumt, kann das teuer für den Zahnarzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor. Im vorliegenden Fall klärte der Zahnarzt nicht darüber auf, dass es nach dem Einsatz von Veneers zu einer Zahnmarkentzündung kommen kann. Die Patientin bekam eine Pulpitis und litt in der Folge unter Abszessen und einer dauerhaften thermischen Empfindlichkeit. Die Frau klagte gegen ihren Zahnarzt auf die Zahlung von Schmerzensgeld und warf ihm unter anderem fehlende Risikoaufklärung vor. Das Landgericht Essen wies die Klage ab, weil es sich nach Ansicht der Richter um ein „fernliegendes und keinesfalls typisches Risiko“ gehandelt habe. In der Berufung sah dies das OLG Hamm anders: Auch über seltene Risiken müsse aufgeklärt werden, sofern sie, sollten sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten. Das Auftreten von Zahnmarkentzündungen sei zudem ein typisches und spezifisches Risiko beim Einsetzen von Veneers. Das OLG befand 8.000 Euro Schmerzensgeld für die Patientin als angemessen. …