Erschienen in:
13.07.2018 | Glucocorticoide | PRAXISMANAGEMENT
Alles, was Recht ist
verfasst von:
SAS
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2018
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Auszug
Eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf angestellten Fachärzten keine Patienten zuweisen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen entschieden. Im vorliegenden Fall ging es um einen Augenarzt, dem die KV Patienten zugewiesen hatte. Die Patienten hatten vorher in dieser und einer anderen Praxis versucht, einen Termin zu bekommen. Gegen die Zuweisung der KV klagte der Arzt. Sowohl das Sozialgericht Gotha als auch die zweite Instanz, das LSG Thüringen gaben der Klage statt: Der Augenarzt könne laut Gericht nicht zur „Duldung der Zuweisung“ an seine angestellten Ärzte verpflichtet werden. Für eine Zuweisung von Patienten durch die KV fehlt es laut Gericht generell an einer Rechtsgrundlage. Dies sei weder in der Satzung der KV noch im Sozialgesetzbuch V enthalten. …