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Die allergologische Versorgungslandschaft in Deutschland ist seit vielen Jahren ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen. Der Ärzteverband Deutscher Allergologen ist hier sehr engagiert in den Verhandlungen, um für seine Mitglieder Verbesserungen der Vergütungssituation zu erreichen. Erfreulicherweise zeigen sich hier weitere Erfolge, die in der Neuvereinbarung allergologischer Zusatzbudgets für Förderungswürdige Leistungen nachweisbar sind.
Lesen Sie hier nach, in welchen KV-Regionen (KV, kassenärztliche Vereinigung) es aktuell Zusatzvolumina für allergologische Leistungen gibt und wo die subkutane Immuntherapie (SCIT) als förderungswürdig eingestuft wird.
Leistungsfallbezogene QZV (qualifikationsgebundene Zusatzvolumina) für die allergologische Diagnostik und die allergenspezische Immuntherapie (AIT) können die betriebswirtschaftliche Situation allergologischer Schwerpunktpraxen entspannen. Vor diesem Hintergrund arbeitet der Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) stetig daran, KVen und gesetzliche Krankenversicherungen davon zu überzeugen, allergologische Leistungen im Sinne der Versorgungsverbesserung als "förderungswürdig" einzustufen.
Wer zahlt was?
Anschließend finden Sie zwei Tabellen, die bei der allergologischen Abrechnung hilfreich sein können. So zeigt Ihnen Tab. 1 beispielhaft, wie eine Vergütung für "typische allergologische Fälle" aussehen könnte.
Tab. 1
: EBM-Honorierung einer allergenspezifischen Immuntherapie über drei Jahre (Fallbeispiele)
EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) 2020
subkutane Immuntherapie (SCIT)
sublinguale Immuntherapie (SLIT)
GOP
Legende
Bewertung (Punkte)
Anzahl
Punkte insgesamt
Wert in €
Bewertung (Punkte)
Anzahl
Punkte insgesamt
Wert in €
30100
Anamnese
65
12
780
87,88 €
65
12
780
87,88 €
30111
Pricktestung
220
1
220
24,79 €
220
1
220
24,79 €
40351
Kostenpauschale
n/a
n/a
n/a
5,50 €
n/a
n/a
n/a
5,50 €
30120
Rhinom. Provokationstest
66
2
132
14,87 €
66
2
132
14,87 €
30130
Hyposensibilisierung
102
27
2.754
310,27 €
Summe 443,30 €
Summe 133,03 €
Orientierungspunktwert (OPW) = 0,112662 €
Welche KVen allergologische Leistungen als förderungswürdig eingestuft haben und extrabudgetäre Aufschläge zum Beispiel für die SCIT auszahlen, können Sie der Tab. 2 entnehmen.
Tab. 2
: Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen und Förderungswürdige Leistungen 2022
KV
Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen
Förderungswürdige Leistungen*
Baden-Württemberg
Honorarverteilung - QZV für das Quartal 4/2022:
Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen Versorgungsbereich angehören mit Zusatzbezeichnung Allergologie: GOP 30100, 30110, 30111, 30120-30123, 30130, 30131; Fallwert: 1,53 €
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten: GOP siehe oben; Fallwert: 2,83 €
FwL gültig ab Quartal 3/2022:
Nr. 31.1 Zuschlag zur GOP 30130 EBM für die ärztliche Betreuung: regionale GOP = 99995; Förderbetrag = 3,00 €
Nr. 31.2 Zuschlag zur GOP 30131 EBM: regionale GOP = 99991; Förderbetrag = 2,50 €
Nr. 60 Pricktest Zuschlag zur GOP 30111: regionale GOP = 99992; Förderbetrag = 8,00 €
Bayern
KVB Honorarübersicht Fallwerte RLV-QZV 2022:
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen: GOP 30100, 30110, 30111, 30120-30123, 30130, 30131; Fallwert: 57,52 €
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin o. Schwerpunkt und fachärztlich tätige Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin: GOP siehe oben; Fallwert: 52,86 €
Fachärzte für HNO-Heilkunde: GOP siehe oben; Fallwert: 37,43 €
Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie: GOP 30100, 30110, 30111, 30120; Fallwert: 34,49
Mitgliederbereich KVB Internet 2020:
Zuschläge zu GOP 30130/30131 = 1,50 € (SNR97142,97142A)
Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerp. Pneumologie: GOP siehe oben; Fallwert 1: 0,33 €; Fallwert 2: 0,89 € (RLV-Fall)
Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie: GOP siehe oben; Fallwert 1 = 15,08 €; Fallwert 2 = 18,17 €
Honorarvertrag 2022, Anlage 2:
Hyposensibilisierung subkutan (GOP 30130): extrabudgetärer Zuschlag auf den regionalen Vergütungspunktwert: 3 Cent (= 3,06 € pro Spritze)
Hyposensibilisierung sublingual (GOP 30130T): 10,33 € pro Leistung extrabudgetär; maximal 4-mal im Krankheitsfall
Zuschlag nach 3 Jahren für kontinuierliche 3-Jahres-Hyposensibilisierungstherapie SCIT + SLIT = 30,00 €; Ziel: Senkung der Abbruchquote um mindestens 10 %
Brandenburg
keine QZV für die Allergologie im HVM aufgeführt
HVM der KV BB, Anlage 3 vom 18.6.2022:
Hausärztlicher Versorgungsbereich: Hyposensibilisierung (GOP 30130, 30131) mit einem Zuschlag in Höhe von 5 €
Fachärztlicher Versorgungsbereich: Hyposensibilisierung (GOP 30130, 30131) mit einem Zuschlag in Höhe von 5 €
GOP 99054 Zuschlag zur GOP 30130 (Hyposens.) = 3,38 €
GOP 99055 erfolgreiche Beendigung einer subkutanen Therapie = 70,89 €
Hamburg
QZV für die Allergologie im Honorarvertrag nicht enthalten
Honorarvereinbarung 2022 - 5. Zuschläge auf förderungswürdige Leistungen:
Für Hyposensibilisierungsbehandlungen (GOP 30130, 30131) wird nach drei Jahren Behandlungsdauer ein Zuschlag in Höhe von 100,00 € einmal je Patient (GOP 98000) gezahlt. Dieser Zuschlag ist nicht für Behandlungen von Insektenstichallergien berechnungsfähig.
Hessen
HVM der KV Hessen ab 1/2022: Anlage 2 QZV Zuordnung:
HVM der KV Hessen ab 1/2022: Anlage 4 Katalog FwL:
GOP 30111, 30120, 30130, 30131: Zuschlag von 11,2 % auf den EBM-Wert 2018
Mecklenburg- Vorpommern
Mitgliederbereich (KV-SaveNet-Portal)
Mitgliederbereich (KV-SaveNet-Portal)
Niedersachsen
HVM ab 2/2022: Anlage 3: Zuordnung der QZV:
Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen Versorgungsbereich angehören: GOP 30100, 30110, 30111, 30120-30123, 30130, 30131
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin: GOP siehe oben
Fachärzte für HNO-Heilkunde: GOP siehe oben
Fachärzte für Dermatologie: GOP 30130, 30131
Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt und mit Schwerpunkt Pneumologie: GOP siehe oben
keine FwL für die Allergologie im HVM aufgeführt
Nordrhein
HVM der KV Nordrhein ab 1/2022: Anlage 3 QZV:
Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen Versorgungsbereich ngehören; Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin; Allergologie und Hposensibilisierung im Leistungsfall (arztgruppenspezifischer QZV-Fallwert × QZV-Fallzahl)
HVM ab 1/2022, § 8 Hausärztliches Vergütungsvolumen:
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin: Zuschlag (Strukturpauschale) für Allergologie (GOP 30110, 30111, 30130)
Vereinbarung zur vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2022, Anlage 2 - Leistungen des EBM außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, Nr. 19:
Leistungen der spezifischen Immuntherapie: GOP 30130 und 30131 (Vergütung: regionaler Punktwert)
Anlage 5e - Förderungen von Leistungen zur Allergiediagnostik: Zuschlag von 15 € für jede abgerechnete GOP 30110 und 30111; Zuschlag von 5 € für die GOP 30120, 30121 und 30123
Westfalen-Lippe
Orientierungsfallwerte für RLV und QZV im Quartal 4/2022:
Kinder- und Jugendärzte: Hyposensibilisierungsbehandlung (GOP 30130): Fallwert 0,32 €
keine FwL für die Allergologie im HVM aufgeführt
*neu: KVen Berlin, Hamburg, Hessen und Sachsen-Anhalt
Derzeit werden allergologische Leistungen in 15 von 17 KV-Bereichen gefördert: Nur in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind uns keine speziellen Regelungen hierzu bekannt. Neu vereinbart wurden Förderungswürdige Leistungen (FwL) für die Allergologie in den KVen Berlin, Hamburg, Hessen und Sachsen-Anhalt. Somit ist das Ziel einer deutschlandweiten Förderung allergologischer Leistungen nahezu erreicht, wenn auch in ganz unterschiedlicher Ausformung - der Flickenteppich besteht also weiterhin.
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