Die Weiterbildung zum/zur Facharzt/ärztin endet in Deutschland fächerübergreifend mit einer mündlichen Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer.
Von einer Prüfung wird typischerweise erwartet, dass sie die testtheoretischen Hauptgütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität erfüllt [
1,
2]. Grundsätzlich können mündliche Prüfungen durchaus geeignet sein, um zu beurteilen, inwiefern ein/e Kandidat/in Abfolgen logisch darstellen, Sachverhalte erklären oder Entscheidungen begründen kann. Jedoch setzen mündliche Prüfungen bezüglich geeigneter Inhalte und Erwartungshorizonte sorgfältige Planung voraus [
3]. Es ist unklar, inwieweit eine solche vorausschauende Planung der Facharztprüfung (FA-Prüfung), die beispielsweise in der Erstellung eines Blueprints oder der Ausformulierung eines Erwartungshorizonts besteht [
4,
5], flächendeckend erfolgt.
Wenngleich hierzulande nicht alle Landesärztekammern in ihren Jahres- bzw. Tätigkeitsberichten den Anteil der nicht bestandenen FA-Prüfungen ausweisen, lässt sich auf Basis der publizierten Berichte unter den aktuellen Rahmenbedingungen der FA-Prüfung eine Erfolgsquote von ca. 90–95 % annehmen [
6‐
8]. Es gibt insbesondere keine Anhalte für Defizite in der Qualität der weitergebildeten FÄ.
Wie läuft die Facharztprüfung in Deutschland ab?
Grundsätzlich rahmengebend sind die im jeweiligen Kammerbezirk geltenden Heilberufskammergesetze bzw. deren länderspezifische Bezeichnungsvariante und die jeweiligen Weiterbildungsordnungen, in denen „das Nähere“ geregelt ist. Die Ausgestaltung der FA-Prüfungen obliegt folglich den Landesärztekammern [
9]. Mit Einführung der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung (WBO) hat das Zeugnis des Weiterbildungsbefugten ein stärkeres Gewicht bezüglich der Facharztreife bekommen, als dies in der Vergangenheit der Fall war [
10].
Konkrete Hinweise zur FA-Prüfung selbst finden sich im Abschnitt A (Paragraphenteil) der jeweils gültigen WBO. So die dort beschriebenen formalen Voraussetzungen, d. h. die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen der Weiterbildung, belegt durch Zeugnisse und Nachweise, erfüllt sind, kann die Zulassung zur FA-Prüfung erfolgen.
Hierbei handelt es sich um eine mündliche Prüfung, mit einem zeitlichen Mindestumfang zwischen 30 und 60 Minuten, welche bei der zuständigen Landesärztekammer abzulegen ist und sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken kann. Diese wird durch einen Prüfungsausschuss in einem „kollegialen Gespräch“ aus – je nach Bundesland – zwei bis drei Kollegen/innen derselben Fachdisziplin oder unter dem Vorsitz einer/eines fachfremden Arztes/Ärztin durchgeführt. Ziel ist es, die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu überprüfen [
9].
Die Demografie macht vor der Gruppe der derzeit zur Verfügung stehenden Prüfenden nicht halt, weswegen auch nachrückende Prüfende gewonnen werden müssen. Diese benötigen ggf. Qualifizierungsangebote, um auf diese Tätigkeit vorbereitet zu werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Autoren Ärzte/innen in Weiterbildung (ÄiW) und „junge“ FÄ für Allgemeinmedizin (AM) eingeladen, ein Stimmungsbild zu der Form und dem Inhalt der FA-Prüfung abzugeben.
Stimmungsbild unter Ärzten/innen in Weiterbildung und „jungen“ Fachärzten/innen für Allgemeinmedizin
Von Mitte Mai bis Mitte Dezember 2023 wurden insgesamt 633 ÄiW AM im Rahmen der Online-Evaluation der weiterbildungsbegleitenden Seminar‑/Schulungsprogramme u. a. der KW Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein eingeladen, ihre Sicht zu Form und Inhalt der FA-Prüfung darzustellen. Ergänzend wurden zum Jahreswechsel 2023/2024, 752 ehemalige Teilnehmende (respektive „junge“ FÄ), die am Seminarprogramm des KW AM in Bayern teilgenommen haben, ebenso online, befragt.
Die Fragen bezüglich der FA-Prüfung umfassten eine Beurteilung der Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Form der FA-Prüfung sowie die Einschätzung, ob und ggf. wie diese geändert werden sollte. Entwickelt wurden die Fragen im Austausch der KW von Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein (Tab.
1).
Tab. 1
Stimmungsbild der Befragten bzgl. Form der FA-Prüfung
ÄiW: BaWü, BY, HE, SA, SL, SH | 633 | 269 | 124 | 34 | 95 | 16 |
Relativer Anteil, alle ÄiW | % (gerundet) | RR = 42 % | 46 % | 13 % | 35 % | 6 % |
Relativer Anteil, nur ÄiW „ändern“ oder „so bleiben“ | – | 129 | – | 26 % | 74 % | – |
FÄ BY | 752 | 238 | – | 62 | 176 | 0 |
Relativer Anteil | % (gerundet) | RR = 32 % | – | 26 % | 74 % | 0 % |
Rund 46 % der befragten ÄiW gaben an, dass ihnen die Form der FA-Prüfung „im Detail nicht bekannt“ ist. In beiden Gruppen äußerten knapp drei Viertel derjenigen Befragten, die den Ablauf der FA-Prüfung kennen, dass die FA-Prüfung nicht geändert werden sollte.
Es gilt, frühzeitig kammerspezifische Besonderheiten des Bundeslandes, in dem man die FA-Prüfung ablegen wird, zu erfragen. Beispielsweise sind in Mecklenburg-Vorpommern Sonographie-Kompetenzen fester Bestandteil der FA-Prüfung [
11,
12].
Wichtige Quellen sind daher die Kammergesetze, WBO und die Landesärztekammern selbst (Beantwortung von Fragen zur Anmeldung, Durchsicht und Prüfung der Unterlagen). Ebenso können die Fachgesellschaft (das Kompetenzbasierte Curriculum Allgemeinmedizin) und Fachzeitschriften (bspw. „Sonderhefte Facharzt-Training Allgemeinmedizin“ der
Zeitschrift für Allgemeinmedizin nebst zugehörigem Online-Portal [
13] und Beiträge der „Allgemeinmedizin up2date“) Orientierung geben. Zudem gibt es Prüfungssimulations-Angebote seitens des Instituts für hausärztliche Fortbildung (
https://ihf-fortbildung.de/).
In der Zeit unmittelbar vor der Prüfung bereiten sich die Kandidaten/innen häufig erfahrungsgemäß intensiv mittels gängiger (Print‑)Medien vor und vertiefen so ihr Wissen. Inwieweit kommerzielle Angebote zur Vorbereitung auf die FA-Prüfung in Anspruch genommen werden, scheint auch vom Angebot der KW (z. B. spezifische Prüfungsvorbereitungsseminare oder Prüfungssimulationen) abzuhängen. Einige KW bieten zudem gemeinsame Veranstaltungen mit der Landesärztekammer an, bei denen Informationen weitergegeben werden und seitens der Kandidaten/innen Fragen gestellt werden können.
Welche Alternativen zur aktuellen Facharztprüfung wären denkbar?
Wenngleich die Anforderungen an Hausärzte/innen bspw. in der Europäischen Union weitestgehend vergleichbar sind, unterscheiden sich die angewandten Prüfungsmethoden bzw. Verfahren zur Kompetenzfeststellung zum Teil sehr deutlich voneinander. Ob 360°-Assessments, OSCE oder papierbasierte Wissenstests durchgeführt werden, hat einen erheblichen Einfluss auf die aufzuwendenden Ressourcen, wie bspw. den Bedarf an Prüfenden und Zeit sowie die damit verbundenen Kosten [
14].
Beispiel Niederlande
Die Weiterbildung Allgemeinmedizin dauert in den Niederlanden in der Regel drei Jahre, während der gesamten Weiterbildungszeit kehren die ÄiW an einem Tag pro Woche an die Universitäten zurück, die Entwicklung der ÄiW wird kontinuierlich beurteilt [
15].
Die Beurteilung der ÄiW wird zentral von einem Ausschuss der acht medizinführenden Universitäten organisiert. Alle ÄiW müssen während der Weiterbildungszeit regelmäßig den „Nationalen Wissenstest für Allgemeinmediziner“ ablegen. Dieser baut auf den Kapiteln der International Classification of Primary Care auf und deckt alle Aspekte der klinischen Versorgung ab [
16].
Die Bewertung stützt sich unter anderem auf Beobachtungen (z. B. Gesprächsbeurteilung, Berichterstattung und Folgegespräche) und (Kenntnis‑)Tests in allen Kompetenzbereichen. Bei ÄiW mit Problemen im Lernfortschritt können durch die Weiterbildungsleiter/innen zusätzliche Prüfungen angesetzt werden. Die Beurteilungen sollen ein regelmäßiges Feedback liefern, welches die ÄiW dabei unterstützt, die eigene Kompetenzentwicklung beurteilen und zielgerichtet fortführen zu können [
15].
Die Zwischenbeurteilungen am Ende des ersten und dritten Weiterbildungsjahres führen zu einer Empfehlung an die Weiterbildungsleitung, ob die/der Weiterzubildende geeignet ist, die Weiterbildung fortzusetzen oder diese abbrechen sollte. Spätestens drei Monate vor dem geplanten Ende der Weiterbildung trifft die Weiterbildungsleitung die Entscheidung, ob die Weiterbildung verlängert werden muss, abgebrochen wird oder als erfolgreich abgeschlossen betrachtet werden kann. Eine abschließende FA-Prüfung gibt es nicht [
15].
Beispiel Schweiz
Die fünfjährige Weiterbildung zum/zur Facharzt/ärztin für Allgemeine Innere Medizin (AIM) gliedert sich in eine dreijährige Basisweiterbildung und eine zweijährige Aufbauweiterbildung zum/zur Spitalinternisten/in oder Hausarzt/ärztin. Die FA-Prüfung selbst wird von der Fachgesellschaft organisiert, findet in schriftlicher Form statt und wird mindestens einmal pro Jahr angeboten [
17], gegenwärtig umfasst diese 120 MC-Fragen in englischer Sprache [
18].
Eine Besonderheit ist, dass der Zeitpunkt der Prüfung grundsätzlich frei wählbar ist, empfohlen wird, die Prüfung nach der Basisweiterbildung abzulegen [
19]. Ferner sieht das eidgenössische Curriculum (vergleichbar mit der deutschen WBO) AIM die Führung eines Logbuchs und die Publikation eines wissenschaftlichen Artikels, alternativ einer Dissertation an einer universitären Fakultät, sowie arbeitsplatzbasierte Assessments für die Inhalte der Aufbauweiterbildung vor [
20]. Diese arbeitsplatzbasierten Assessments sind keine zwingende Voraussetzung für die Facharztzuerkennung, jedoch wird deren Durchführung im Rahmen der Visitationen zur Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsstätte geprüft [
15].
Beispiel Frankreich
Die fachärztliche Weiterbildung („Internat“) ist in Frankreich als dritter Abschnitt („troisième cycle“) des Medizinstudiums und damit in der Zuständigkeit der medizinischen Fakultäten organisiert [
15], daher bleiben die Studierenden auch währenddessen bei ihrer Universität eingeschrieben [
21]. In der Fachrichtung Allgemeinmedizin dauert dieser Abschnitt seit dem Studienjahr 2023 vier Jahre (zuvor: drei Jahre). Die Weiterbildung Allgemeinmedizin gliedert sich ebenso wie in den anderen Fachgebieten in die drei Phasen: Eine Sockelphase von zwei Semestern, eine viersemestrige Vertiefungsphase und eine zweisemestrige Konsolidierungsphase. Während aller drei Phasen sind je ein Halbtag pro Woche für akademischen Unterricht sowie ein Halbtag für autonome Fortbildung vorgesehen [
15].
Über den gesamten Zeitraum haben die Studierenden ein Portfolio zu führen, mittels dessen die aufgebauten Kenntnisse und Kompetenzen nachvollzogen werden können [
22]. Dieses Portfolio wird von einem/einer Mentor/in („référent pédagogique“) kontrolliert und hat an vielen Universitäten die Stelle der in anderen Fachrichtungen üblichen Abschlussarbeit der Weiterbildung eingenommen [
15].
Die Weiterbildung Allgemeinmedizin endet mit der Verleihung des „Diplôme d’Études Spécialisées (DES) de Médecine Générale (DESMG)“ [
21]. Eine die Weiterbildung abschließende FA-Prüfung gibt es nicht, jedoch ist für die dauerhafte Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit neben dem DES ein Doktorgrad erforderlich. Die Doktorarbeit („thèse“) entsteht i. d. R. während der Weiterbildung, muss jedoch erst spätestens drei Jahre nach Abschluss der Weiterbildung eingereicht werden [
21]. Sie wird benotet und muss vor einem Prüfungskomitee verteidigt werden [
23].
Diskussion
Dass rund 46 % der befragten ÄiW angaben, dass ihnen die Form der FA-Prüfung „im Detail nicht bekannt“ ist, ist vor dem Hintergrund, dass es sich regelhaft – aufgrund der Teilnehmendenstruktur der Angebote der KW – um Ärzte/innen in einem fortgeschrittenen Weiterbildungsstadium handeln dürfte, bemerkenswert.
In beiden Gruppen äußerten knapp drei Viertel derjenigen Befragten, die den Ablauf der FA-Prüfung kennen, dass die FA-Prüfung nicht geändert werden sollte. Daraus könnte eine gewisse Zufriedenheit mit dem Status quo abgeleitet werden.
In jedem Fall erscheint es sinnvoll, die ÄiW umfassend über Ansprechpartner und Informationen rund um die FA-Prüfung in Kenntnis zu setzen. Im Rahmen diverser Gespräche rund um das Erheben des hier präsentierten Stimmungsbildes wurde deutlich, dass für einige ÄiW eher der Anmeldeprozess und das Terminieren des Prüfungszeitraums eine Herausforderung dazustellen scheint. Gleichzeitig laden manche Kammern ein, bereits während der Weiterbildung die Unterlagen von den Ansprechpersonen in der Kammer zwischenprüfen zu lassen.
Erste KW reagieren auf diesen wechselseitigen Bedarf mit einer „Blauen Stunde“ (bspw. in Schleswig-Holstein) am Ende des Schulungstages, bei dem niedrigschwellig ein Informationsaustausch mit Mitarbeitenden, z. B. der Kammer, ermöglicht wird. Weiterhin bieten KW (bspw. in Baden-Württemberg und Bayern) auch Prüfungssimulationskurse im Rahmen des Seminarprogramms an, bei denen neben der Simulation von Prüfungen zusätzlich Informationen zum formalen Ablauf der Prüfung sowie Tipps für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfung selbst gegeben werden.
Dennoch muss kritisch die Frage gestellt werden, ob die bestehende Zufriedenheit der ÄiW und die hohe Erfolgsquote in den Anerkennungen bedeuten, dass die jetzige Form der Facharztanerkennung nicht weiter verbessert werden kann.
Es könnte hinterfragt werden, ob die aktuelle Prüfungsform lediglich auf der Ebene der Kognition die Eignung zu fachärztlichem Handeln prüft und damit nur unzureichende Prädiktion für das ärztliche Arbeiten zulässt. Dafür spricht sicherlich die Art der fallbasierten Prüfung aus der Praxis. Dennoch bleibt eine nicht zu vernachlässigende Unschärfe dahingehend, ob die von den Prüflingen vorgebrachten Handlungsvorschläge in der Realität bzw. an Patienten/innen auch tatsächlich professionell durchgeführt werden können.
Ein Defizit in der Qualität in der Versorgung ist nicht bekannt, ganz im Gegenteil [
24].
Gleichzeitig bedingt das föderale System in Deutschland, dass die FA-Prüfungen heterogen durchgeführt werden, mal mit fachgleichen Kollegen/innen unter dem Vorsitz eines/einer Fachfremden, mal nur mit fachgleichem Personal; auch unterscheidet sich der zeitliche (Mindest‑)Umfang zwischen den Ländern.
Eine Qualifikation der Prüfenden, die sie auf die ihre Rolle als Prüfende vorbereitet [
25], findet zumindest aktuell nicht flächendeckend statt, und durch die fehlende Strukturierung der Prüfungssituationen mittels eines am durch die WBO vorgegebenen Erwartungshorizont ausgerichteten Prüfungsziels (Blueprint) ist die Reliabilität stark eingeschränkt. Lediglich über die von den Prüfenden meist wiederverwendeten Fallsammlungen kann eine gewisse Standardisierung abgeleitet werden. Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Ärzte/innen bei sinkenden Wochenarbeitszeiten wird absehbar auch die Rekrutierung von Prüfenden zukünftig möglicherweise dabei eine zunehmende Herausforderung, weswegen ggf. Veränderungen keine Hürden aufbauen sollten.
Mit der Änderung der Musterweiterbildungsordnung im Jahr 2018 hat die Bundesärztekammer die Inhalte auf eine Kompetenzbasierung hin ausgerichtet. Konsequenterweise sollte die zugehörige Prüfungsform ebenso kompetenzorientiert sein. Die genannten europäischen Nachbarländer zeigen uns, wie ein solcher Weg aussehen könnte. Es gibt bereits erste Ansätze, wie den Beschluss des Deutschen Ärztetages, in dem eine flächendeckende Qualifikation von Weiterbildungsbefugten („Train-the-Trainer“) gefordert wird [
26]. Dies kann als ein erster Schritt hin zur (didaktischen) Verbesserung der Weiterbildung betrachtet werden. Mit der Struktur der KW besteht eine Schnittstelle zur akademischen Allgemeinmedizin, die in diesem Prozess weiter unterstützen kann.
Limitationen
Aufgrund der gewählten Rekrutierungswege sind Selektionseffekte nicht sicher auszuschließen. Daher stellen die Daten keinen Anspruch auf Verallgemeinerbarkeit.
Fazit
Viele ÄiW haben sich auch in fortgeschrittenem Weiterbildungsstadium noch nicht intensiv mit dem Thema FA-Prüfung auseinandergesetzt. KW-Angebote können diese Lücken schließen. Ärzte/innen, die diese Prüfung durchlaufen haben, wollen zu großen Teilen diese unverändert beibehalten.
Qualifizierungskurse für Prüfende oder das Bescheinigen von Meilensteinen in der Praxis statt einer finalen Prüfung könnten vielversprechende, pragmatische und letztlich auch ökonomische Wege der Optimierung der Qualitätssicherung in der Weiterbildung sein.
In einem nächsten Schritt sollte die Perspektive von Prüfenden und Weiterbildungsbefugten erhoben werden, um zu klären, wie die Bereitschaft und Bedarfe zum Thema Qualifizierung der Prüfenden und deren Perspektiven auf die finale Bescheinigung der FA-Reife sind.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien. [Das eingereichte Manuskript nutzt Daten aus einer anonymen Befragung bei selbstverständlich freiwilliger Teilnahme. Es handelt sich weder um eine Ausbildungsintervention, noch um eine medizinische oder gar klinische Studie (keine Patientenorientierung).] Selbstverständlich wurden alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die DFG-Standards guter wissenschaftlicher Praxis befolgt.
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