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Erschienen in: Zeitschrift für Allgemeinmedizin 3/2023

Open Access 26.04.2023 | Allgemeinmedizin | Originalien

Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) an Menschen mit depressiven Erkrankungen: Ergebnisse einer qualitativen Studie

verfasst von: Jacqueline Posselt, M.Sc., Ronny Klawunn, Marie-Luise Dierks

Erschienen in: Zeitschrift für Allgemeinmedizin | Ausgabe 3/2023

Zusammenfassung

Hintergrund und Ziel

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehören seit 2020 zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Insbesondere für Menschen mit depressiven Erkrankungen bieten DiGA eine Möglichkeit, Wartezeiten auf eine fachärztliche oder therapeutische Versorgung zu überbrücken. Derzeit ist unklar, ob und wie Hausärzt*innen (HÄ) DiGA einsetzen. Deshalb wurde untersucht, wie sich HÄ über DiGA informieren, wie sie diese beurteilen und welche Erfahrungen sie mit der Verordnung gemacht haben.

Material und Methode

In einer qualitativen Studie wurden von 01/22 bis 04/22 Interviews mit HÄ (n = 17) durchgeführt und durch eine inhaltlich strukturierenden Inhaltsanalyse ausgewertet.

Ergebnisse

Angesichts langer Wartezeiten empfinden HÄ die Vermittlung von Patient*innen mit depressiven Erkrankungen in die fachärztliche oder therapeutische Versorgung als herausfordernd. Die zeitintensive Versorgung während dieser Wartezeit stellt eine Belastung für die hausärztlichen Ressourcen dar. Digitale Interventionen werden hier bisher von den HÄ nur begrenzt eingesetzt, das eigene Wissen über bestehende Angebote ist bislang eher gering. Chancen von DiGA liegen in der Überbrückung von Wartezeiten und der zeitnahen Verfügbarkeit in unterschiedlichen Sprachen. Die Stärkung des Selbstmanagements der Erkrankten und die Erweiterung des hausärztlichen Handlungsspektrums sind weitere positive Argumente. Kritisch betrachtet werden hingegen die unklare Evidenzlage und die im Vergleich zur persönlichen Versorgung hohen Preise von DiGA. Auch sehen HÄ bei ihren eigenen Patient*innen nur ein begrenztes Interesse für DiGA und betonen, dass der Einsatz von DiGA eine zusätzliche persönliche Begleitung benötigt.

Schlussfolgerungen

Insgesamt ist die Einschätzung von DiGA durch HÄ durchaus ambivalent: Depressive Erkrankungen stellen eine hohe Arbeitsbelastung dar. Obwohl mit DiGA inzwischen eine Möglichkeit zur Unterstützung der Versorgung besteht, werden sie nur verhalten eingesetzt.
Hinweise

Zusatzmaterial online

Die Onlineversion dieses Beitrags (https://​doi.​org/​10.​1007/​s44266-023-00034-2) enthält weitere Tabellen.
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Einleitung

Depressive Störungen gehören zu den häufigsten Formen psychischer Erkrankungen [1], sie tragen in einem hohen Maß zur Krankheitslast der Bevölkerung bei. Seit 2009 ist in diesem Zusammenhang ein kontinuierlicher Anstieg diagnostizierter Depressionen zu beobachten [2]. Die Versorgungssituation ist jedoch gerade hier fragmentiert und von langen Wartezeiten auf eine fachärztliche oder therapeutische Behandlung gekennzeichnet [3]. Im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung sind Hausärzt*innen (HÄ) oftmals die erste Anlaufstelle für die Erkrankten und nehmen deshalb eine wichtige Beratungs- und Weisungsfunktion in der weiteren Versorgungsgestaltung ein [4, 5]. Auch begleiten HÄ die Patient*innen in vielen Fällen über eine lange Zeit, nicht zuletzt in den Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz. Schließlich koordinieren HÄ niederschwellige, psychosoziale Interventionen, zu denen auch technologiegestützte Angebote wie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehören [5].
Seit Oktober 2020 sind DiGA nach §33a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), Teil des Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als DiGA werden technologiebasierte Medizinprodukte niedriger Risikoklassen bezeichnet, die auf Grundlage dieser digitalen Technologien einen medizinischen Zweck zur Versorgung von Patient*innen erreichen [6]. In den ersten 13 Monaten nach DiGA-Einführung war die Verordnung durch HÄ mit 9100 Rezepten eher verhalten [7]. Ende 2022 stehen 33 dieser Anwendungen für unterschiedliche Erkrankungen zur Verfügung, Angebote für psychische Erkrankungen machen mit 13 Anwendungen den größten Anteil aus [8]. Bei diesen Erkrankungen können DiGA unterstützend verordnet werden, um Versorgungslücken zu verringern oder Wartezeiten auf eine fachärztliche oder therapeutische Behandlung zu überbrücken [9]. Die Gründe für die Zurückhaltung bei der Verordnung sind unklar und Anlass für die vorliegende qualitative Studie, in der das DiGA-Verordnungsverhalten von HÄ bei Menschen mit depressiven Erkrankungen untersucht wurde.

Methoden

Ein qualitatives Studiendesign diente dazu, die hausärztlichen Perspektiven auf das Thema zu explorieren. Vorab wurden im Rahmen des selektiven Samplings relevante Kriterien (Tab. 1) festgelegt, um ein breites Spektrum hausärztlicher Interviewpartner*innen einzubeziehen. Die Durchführung und Ergebnisdarstellung wurde unter Berücksichtigung der Consolidated Criteria for Reporting Qualitative Research (COREQ) erfasst.
Tab. 1
Studiensample
Charakterisierung der hausärztlichen Interviewteilnehmenden und strukturelle Praxisdaten (n = 17)
Geschlecht
Männlich
n = 8
Weiblich
n = 9
Dauer der hausärztlichen Tätigkeit
Durchschnitt
Zwischen 0,5 und 27 Jahren
⌀ 10 Jahre
Fachärztliche Weiterbildung
Innere Medizin
4
Allgemeinmedizin
10
Innere und Allgemeinmedizin
1
In fachärztlicher Weiterbildung
2
Praxisart
Einzelpraxis
2
Gemeinschaftlich organisierte Praxis
14
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
1
Region
Ländliche Region (unter 5000 Einwohnenden)
7
Klein und Mittelstadt (5000–100.000 Einwohnende)
5
Großstadt (ab 100.000 Einwohnenden)
5
Interviewdauer
Durchschnitt
Zwischen 20 und 40 min
⌀ 31 Min

Rekrutierung

Zur Rekrutierung wurden bundesweit derzeit hausärztlich tätige Ärzt*innen der Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder innere Medizin mit GKV-Zulassung per E‑Mail kontaktiert. Der Studienaufruf enthielt das Thema der Befragung, Informationen über den Umfang sowie Angaben zur Durchführung als Teil einer Promotionsarbeit im Kolleg „Chronische Erkrankungen und Gesundheitskompetenz (ChEG)“.

Datenerhebung

Zwischen 01/22 und 04/22 wurden halbstrukturierte, qualitative Einzelinterviews mit 17 HÄ durchgeführt. Ziel der Interviews war es, die Wahrnehmung von depressiven Erkrankungen in der hausärztlichen Versorgung zu erfassen sowie Verordnungserfahrungen und -verhalten zu explorieren. Die Interviews basierten auf einem teilstrukturieren, vorab getesteten Leitfaden, er enthielt folgende Themenblöcke: a) die Wahrnehmung der Versorgung von Menschen mit depressiven Störungen in der hausärztlichen Versorgung, b) die Erfahrungen von HÄ mit DiGA, c) die Einstellung von HÄ zu DiGA sowie d) die empfundenen Chancen und Risiken von DiGA für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Alle Teilnehmenden wurden über die Ziele der Studie sowie die Datenschutzvorkehrungen aufgeklärt und unterzeichneten eine Einverständniserklärung. Die Interviews führte die Erstautorin per Videotelefon, die auditiv aufgezeichnet, protokolliert und transkribiert wurden. Alle Angaben, die Rückschlüsse auf die Teilnehmenden ermöglichen, wurden pseudonymisiert.

Auswertung

Die Audiodateien sind vollständig wörtlich nach Dresing und Pehl (2018; [10]) transkribiert worden. Die inhaltlich strukturierende Inhaltsanalyse erfolgte anhand des Vorgehens nach Kuckartz et al. (2022; [11]). Hierzu ist zunächst deduktiv ein Codesystem auf Basis des Leitfadens gebildet und im Verlauf induktiv erweitert worden, die Analyse erfolgte mit der Software MAXQDA (VERBI, Berlin, Deutschland). Vor der vollständigen Codierung des Interviewmaterials wurde das Codesystem zunächst getestet. In einer Forschungswerkstatt fanden regelmäßige Diskussionen zur Validierung von Vorgehen und Forschungsergebnissen statt. Das identifizierte Codesystem mit Ankerbeispielen ist in Tab. 1, im Zusatzmaterial online aufgeführt und bilden die Grundlage für die Darstellung der Ergebnisse.

Ergebnisse

Insgesamt konnten 17 Interviews mit HÄ geführt werden. Weitere Informationen über die Zusammensetzung des Samples sind in Tab. 1 aufgeführt.

Herausforderungen für die hausärztliche Versorgung von Menschen mit depressiven Erkrankungen

In allen Interviews wird deutlich, dass die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen allgemein und depressiven Erkrankungen im Speziellen für die HÄ herausfordernd ist, zumal die Zahl der Betroffenen aus hausärztlicher Perspektive in den letzten Monaten aufgrund der aktuellen Krisen gestiegen ist. Zudem führt die mangelnde Verfügbarkeit von therapeutischen Behandlungsangeboten dazu, dass einige Patient*innen über den Umfang der psychosomatischen Grundversorgung hinaus von ihren HÄ betreut werden. Besondere Hürden sehen die Befragten in der Überbrückung langer Wartezeiten auf eine spezialisierte Versorgungsform, aber auch in dem als begrenzt oder „recht mager“ (H15:20) beschriebenen Handlungsspielraum, den HÄ in der Betreuung von betroffenen Patient*innen empfinden. Auch beschreiben sie die psychosomatische Grundversorgung als besonders zeitintensiv und nehmen entsprechend ein Spannungsverhältnis zwischen der Versorgung von Personen mit depressiven Erkrankungen und der Aufrechterhaltung der sonstigen hausärztlichen Versorgung wahr:
„Also die Herausforderung ist tatsächlich die Praxis zu schützen vor diesen Patienten, die uns Ressourcen nehmen, um andere Patienten zu betreuen (…) auf der anderen Seite sie kontinuierlich zu betreuen.“ (H5:42)

Hausärztliches Verordnungsverhalten von DiGA

Von den befragten HÄ im Sample geben 12 an, dass sie über DiGA als verordnungsfähiges Angebot erfahren haben und die Hälfte von ihnen DiGA bereits verordnet hat. Obwohl einigen Befragten DiGA grundsätzlich bekannt sind, schätzen sie selbst das konkrete Wissen über das Spektrum bestehender Angebote und deren Inhalte als limitiert ein.
Die Gruppe der befragten HÄ, denen DiGA bekannt sind, die diese jedoch nicht verordnen, beschreibt dies überwiegend als bewusste Entscheidung: Kritisiert werden als unzureichend empfundene Evidenznachweise und „völlig unsolidarische“ (H6:52) oder „abartige“ (H8:38) Kosten der Angebote für die GKV, sodass eine DiGA-Verordnung in der Folge kategorisch ausgeschlossen wird.

Hausärztliche DiGA-Verordnungen bei psychischen Erkrankungen

Vier Befragte geben an, in der Vergangenheit DiGA speziell für psychische Erkrankungen verordnet zu haben. Während allgemein von Erfahrungen mit DiGA berichtet wird, bleiben die Verordnungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen tendenziell Einzelfälle. Allerdings berichten einige HÄ über Erfahrungen mit anderen onlinebasierten Interventionen für die Patientengruppe wie beispielsweise Stimmungstagebücher, telemedizinische Therapieangebote oder Anwendungen, die nicht als DiGA zugelassen sind.
Bestehende Lücken in der therapeutischen Versorgung geben für HÄ oftmals Anlass, um den Einsatz von DiGA prinzipiell in Betracht zu ziehen. Die HÄ mit depressionsspezifischer DiGA-Verordnungserfahrung haben die Angebote nach eigener Einschätzung eher ungezielt ausgewählt. Ihre Annäherung an die ausgewählten Angebote wird als „Rumexperimentieren“ (H4:22) basierend auf „Bauchgefühl“ (H6:53) beschrieben. Nach der anfänglichen Annäherung führt die „Vertrautheit mit den Angeboten“ (H4:46) mitunter zur wiederholten Verordnung der DiGA.
Die Rückmeldungen von Patient*innen und deren Bewertung sind bei der Verordnung von DiGA bedeutend für HÄ:
„Wenn ich den Patienten was empfehle, muss ich schon davon überzeugt sein, dass das funktioniert. (…) Ich muss von den Patienten direkt eine Rückmeldung bekommen, dass sie da gut mit gearbeitet haben oder dass es geholfen hat.“ (H2:69)
In diesem Zusammenhang bemängeln sie, dass sie als Verordnende aus der DiGA heraus keine Rückmeldung erhalten und die Inanspruchnahme nicht aktiv nachvollziehen können. Somit beschreiben HÄ, dass sie viel Initiative zeigen müssen, um zu erfahren, ob ihre Patient*innen die Angebote genutzt haben und den Umgang mit der DiGA hilfreich fanden.

Gründe gegen eine Verordnung von DiGA bei psychischen Erkrankungen

In den Interviews wird eine Reihe von Gründen thematisiert, die aus hausärztlicher Sicht gegen eine DiGA-Verordnung bei depressiven Erkrankungen sprechen. Dazu zählen zunächst die Unwissenheit über die Angebote, deren Inhalte sowie organisatorische Abläufe im Zusammenhang mit der Verordnung.
„Also das ist mir so unbekannt, dass ich das im Moment auch gar nicht unterstützen kann.“ (H9:32)
Ebenso kennen die Befragten kaum geeignete Informationsquellen, um die Qualität der Angebote einschätzen zu können und in der Lage zu sein, Unterschiede zwischen den Angeboten zu identifizieren. Zudem haben sie Zweifel hinsichtlich der Qualität der DiGA. Schließlich sind sie skeptisch, ob ihre Patient*innen eine geeignete Zielgruppe für die Angebote sind. So vermuten HÄ beispielsweise mangelndes Interesse an digitalen Themen und unzureichende Kompetenzen im Umgang mit den DiGA.
„Ich sehe den Grund bei der Depression darin, dass die Patienten ein Mitteilungsbedürfnis haben. Dass sie einfach besprechen wollen, was das Problem ist, und sich nicht vorstellen können, dass das über eine App funktioniert.“ (H8:16)
Des Weiteren äußern die HÄ Bedenken darüber, dass durch DiGA Symptome von depressiven Erkrankungen, wie Einsamkeit, verstärkt werden könnten. Sie formulieren auch die Sorge, dass sich die Verordnung einer von den Erkrankten als schlecht empfundenen DiGA (beispielsweise durch technische Störungen oder uninteressante Inhalte) negativ auf die Adhärenz oder die Behandlungsbeziehung auswirken könne.
Insgesamt wird das Thema Evidenz im Kontext von DiGA-Verordnungen kontrovers gesehen. Ein Teil der Befragten empfindet DiGA aufgrund ihrer Zulassung als überprüft und besonders vertrauenswürdig. Nichtverordnende HÄ wiederum äußern Zweifel am Prüfverfahren und schätzen DiGA im Vergleich zu anderen digitalen Interventionen als weniger gut evaluiert ein.

Gründe für eine Verordnung von DiGA bei psychischen Erkrankungen

Obwohl Gründe gegen DiGA benannt werden, ist aus Sicht einiger HÄ der Einsatz digitaler Interventionen für depressive Erkrankungen „besser als gar nichts“ (H17:28; H7:59).
„Die sind so auf lange Leine gesetzt, dass ich finde, dass alles, was angeboten wird, was die Leute annehmen können, eine gute Sache ist.“ (H3:84)
Als positive Argumente für eine Verordnung von DiGA bei psychischen Erkrankungen werden der niederschwellige Zugang, beispielsweise durch die schnelle Verfügbarkeit der Angebote, sowie die flexible Nutzung formuliert. Darüber hinaus betonen sie, dass DiGA als zugelassene Angebote das Behandlungsspektrum für Menschen mit depressiven Erkrankungen in der hausärztlichen Versorgung erweitern können. HÄ begrüßen die Möglichkeit. „etwas an der Hand [zu] haben“ (H16:42), um Patient*innen eine Perspektive während des Wartens auf eine fachärztliche oder therapeutische Behandlung zu bieten. Gleichzeitig kann die Verordnung in Form eines Rezepts dazu beitragen, dass eine DiGA von Patient*innen als Versorgungskomponente akzeptiert wird, und damit zur Nutzung motivieren.
„Und wenn man das auf Kassenrezept bekommt, dann fördert das sehr stark, dass die Patienten das Angebot annehmen.“ (H15:42)
DiGA werden durchaus als verhaltensorientierte Interventionen und damit als eine Alternative oder Ergänzung auch zur medikamentösen Versorgung von Menschen mit depressiven Erkrankungen empfunden. Ebenso wird vereinzelt die Chance gesehen, Patient*innen in ihrem Selbstmanagement zu stärken und die eigene Praxis mit einer verringerten Frequenz persönlicher Kontakte zu entlasten.
„Vielen würde das auch erstmal helfen, um überhaupt zu verstehen, was ist los? Was kann ich so machen? So kleine Helferlein für den Alltag, wenn es mir schlecht geht. Wie komme ich so aus der Dauerschleife raus?“ (H3:54)

Diskussion

Ziel dieser Studie war es, das hausärztliche Verordnungsverhalten von DiGA für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu explorieren. Nach unserer Kenntnis handelt es sich hierbei um die erste Studie, die sich spezifisch mit den Gründen für und gegen eine DiGA-Verordnung in der Routineversorgung befasst.
Unterschiedliche Studien belegen, dass Menschen mit leichten und mittelgradigen Depressionen von digitalen Interventionen profitieren können [1214]. Übereinstimmend stellen die verordnenden und nichtverordnenden HÄ fest, dass DiGA nicht als Ersatz für eine Therapie betrachtet werden dürfen. Diese Einschätzung deckt sich mit dem Ziel von DiGA, bei psychischen Erkrankungen eine hausärztliche oder therapeutische Versorgung zu unterstützen oder Wartezeiten zu überbrücken. Obwohl DiGA bereits zum Leistungsumfang für gesetzlich Versicherte gehören, ist dies nicht allen HÄ bekannt. Diese Unkenntnis ist nur zum Teil mit (pandemiebedingter) Arbeitslast und der Einordnung von DiGA als weniger akutes Thema begründbar. Darüber hinaus zeigt sich, dass Befragte den digitalen Anwendungen zum Teil wenig Priorität einräumen, indem sie sich nicht aktiv über DiGA informieren. Allerdings sollte zur Einordnung der Ergebnisse berücksichtigt werden, dass das Angebotsspektrum von DiGA mit einer gewissen Dynamik verbunden ist: Seit der hier vorgestellten Untersuchung hat sich die Zahl der zugelassenen Angebote im Verzeichnis deutlich erhöht [8], sodass sich auch die Bekanntheit verändert haben könnte.
Angesichts der Herausforderungen, die aus hausärztlicher Perspektive bei der Versorgung von Menschen mit depressiven Erkrankungen bestehen, überrascht es, dass die DiGA eher selten als Unterstützung der hausärztlichen Versorgung in Wartezeiten auf weiterführende fachärztliche oder therapeutische Angebote empfunden werden. Damit schließen die vorliegenden Ergebnisse an Erfahrungen aus anderen Studien zur Implementierung von digitalen Interventionen bei depressiven Erkrankungen an [15, 16].
Bei der Verordnung von DiGA ist darauf zu achten, diese in ein Versorgungskonzept einzubauen und eine kontinuierlichen Begleitung durch HÄ stärker zu betonen. Auch aus anderen Studien ist bekannt, dass Kombinationsangeboten aus persönlicher Begleitung und Onlineintervention durch Behandelnde und Patient*innen positiver wahrgenommen werden und weniger hohe Abbruchraten beinhalten als eine reine Onlinetherapie [17], dass sie mit höherer Adhärenz verbunden sind [18] und schließlich besser akzeptiert werden [19].
Das Thema DiGA hat aus Sicht von HÄ unterschiedliche Facetten. Die Ergebnisse zeigen, dass sich eine prinzipielle Ablehnung in erster Linie gegen das Instrument DiGA und dessen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen richtet, weniger gegen die Inhalte und Implikationen von onlinebasierten Interventionen bei psychischen Erkrankungen.
Zur Förderung der ärztlichen Akzeptanz und damit ebenso der Implementierung in der hausärztlichen Versorgung ist es bedeutend, die oben dargelegten kritischen Punkte, wie Zweifel an der Qualität der DiGA oder unklare dysfunktionale Effekte, wahrzunehmen und Transparenz über die Gütekriterien, Preisbildung und Nutzennachweise zu forcieren [20]. Entsprechende Hinweise liegen auch aus anderen Studien vor, in denen beispielsweise die noch unzureichende Evaluation von DiGA oder die methodische Qualität zum Nachweis von Versorgungseffekten erörtert werden [21]. Die befragten HÄ messen den Rückmeldungen von Patient*innen, insbesondere ihrer eigenen Praxis, hinsichtlich der Erfahrungen mit DiGA eine hohe Bedeutung bei. Allerdings wird dadurch derzeit eine schwer auflösbare Situation geschaffen: HÄ machen ihre Verordnung von Reaktionen von Patient*innen abhängig, die erst entstehen können, wenn Patient*innen eine DiGA verordnet bekommen haben. Da Patient*innen wiederum ihre HÄ als wichtige Informationsquelle für Gesundheitsfragen (z. B. [22, 23]) ansehen, sind sie darauf angewiesen hier über DiGA als potenzielles Unterstützungsangebot zu erfahren. Entsprechend könnte es förderlich sein, DiGA beispielsweise auch im Rahmen von Fortbildungen und Qualitätszirkeln zu thematisieren, um HÄ die Identifikation guter Angebote zu erleichtern und sie damit in ihren Verordnungsentscheidungen zu bestärken. Auch wäre es sinnvoll für die Praxis, dass Patientenbewertungen von DiGA den HÄ zur Verfügung gestellt werden, um Patientenurteile zu vermitteln und so die hausärztliche Einschätzung zu unterstützen.
Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass es sich bei DiGA speziell im Kontext von psychischen Erkrankungen nicht um ein Universalangebot handelt, das für alle Patient*innen gleichermaßen hilfreich ist. In Versorgungssituationen muss im Sinne des Shared Decision Making gemeinsam zwischen HA und Patient*in unter Berücksichtigung der individuellen Präferenzen sowie der Gesundheits- und Digitalkompetenz abgewogen werden, ob im Einzelfall eine DiGA-Versorgung eine geeignete Intervention sein kann.

Fazit

Trotz der zahlreichen Herausforderungen von HÄ in der Versorgung von Menschen mit depressiven Erkrankungen und sich verschärfender Versorgungsdefizite werden DiGA derzeit tendenziell nicht als geeignete Unterstützung empfunden.
Bislang ist das Wissen von HÄ über bestehende DiGA bei psychischen Erkrankungen tendenziell begrenzt. Ablehnende HÄ kritisieren insbesondere die Kosten im Verhältnis zu den Nutzennachweisen der Angebote. Andere HÄ begrüßen die Chance, Patient*innen ein Hilfsmittel während der Wartezeiten auf eine therapeutische oder fachärztliche Behandlung zur Verfügung stellen zu können. Zur Unterstützung ihrer Entscheidungen wünschen sich HÄ in der Praxis weitere Informationen über die Qualität und den Nutzen von DiGA, aber insbesondere Hinweise auf die Beurteilung aus Patientensicht.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

J. Posselt, R. Klawunn und M.-L. Dierks geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autorinnen und Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien. Die Ethikkommission der Medizinischen Hochschule Hannover erteilte am 23.12.2021 ein positives Votum (Aktenzeichen Nr. 10131_BO_K_2021).
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Metadaten
Titel
Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) an Menschen mit depressiven Erkrankungen: Ergebnisse einer qualitativen Studie
verfasst von
Jacqueline Posselt, M.Sc.
Ronny Klawunn
Marie-Luise Dierks
Publikationsdatum
26.04.2023
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Allgemeinmedizin
Erschienen in
Zeitschrift für Allgemeinmedizin / Ausgabe 3/2023
Print ISSN: 1433-6251
Elektronische ISSN: 1439-9229
DOI
https://doi.org/10.1007/s44266-023-00034-2

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