Erschienen in:
01.03.2014 | Leitthema
Ambulante rheumatologische Versorgung in Deutschland
verfasst von:
Dr. E. Edelmann
Erschienen in:
Zeitschrift für Rheumatologie
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Ausgabe 2/2014
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Zusammenfassung
Die ambulante rheumatologische Versorgung in Deutschland wird von niedergelassenen internistischen Rheumatologen (n = 557), von ermächtigten Rheumaambulanzen (n = 116), von Rheumaambulanzen nach § 116b (n = 43) und von Universitätsambulanzen getragen. Die Gesamtzahl von etwa 830 ambulant tätigen internistischen Rheumatologen reicht nicht aus, um den Versorgungsbedarf zu decken. Zu lange Wartezeiten auf einen Termin beim Rheumatologen sind die Folge. Diagnosestatistiken der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit einer hohen Zahl an als gesichert kodierten Diagnosen für z. B. die rheumatoide Arthritis (RA; n = 688.000 im 4. Quartal 2012) lassen einen höheren Versorgungsbedarf erwarten als bisher angenommen.
Im weltweiten Vergleich mit 8 großen Industrienationen liegt Deutschland mit der Zahl an berufstätigen Rheumatologen (n = 975 im Jahr 2012) im mittleren Bereich. Versorgungsdefizite in der rheumatologischen Versorgung sind damit ein internationales Problem. Wege zur Verbesserung in Deutschland können Selektivverträge mit einer strukturierten, qualitätsorientierten und besseren Arbeitsteilung zwischen Rheumatologen und Hausärzten sein sowie die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) mit einer bezüglich der Fallzahl und ärztlichen Leistungen nicht budgetierten, sektorenübergreifenden Versorgung. Eine damit bessere Vergütung der ärztlichen Tätigkeit sollte das Fachgebiet für den ärztlichen Nachwuchs attraktiver machen. Die Bereitstellung von mehr Weiterbildungsplätzen durch mehr eigenständige universitäre Einrichtungen und ein staatlich gefördertes Weiterbildungsstipendium, sind zusätzlich erforderlich.