Erschienen in:
01.08.2013 | Leitthema
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Was geht, was wird kommen?
verfasst von:
Dr. C. Tschuschke, H. Uhthoff
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 8/2013
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Zusammenfassung
Die Richtlinie zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V (Sozialgesetzbuch V) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 21.3.2013 veröffentlicht. Sie regelt die Rahmenbedingungen für den neuen Versorgungsbereich und die Anforderungen für die in Frage kommenden Teilnehmer. Mit der ASV sollen endlich die Sektorengrenzen zur Behandlungen seltener Erkrankungen und solcher mit besonderem Krankheitsverlauf überwunden werden. Die Reformen des § 116b in der Vergangenheit haben dies nicht im vom Gesetzgeber gewünschten Umfang erfüllt. Gleichwohl führten die Reformen bereits zu einer Steigerung der Kosten für ärztliche Leistungen um den Faktor 50 innerhalb von 6 Jahren. Nahezu unverändert ist der Geltungsbereich der zu behandelnden Erkrankungen. Die Leistungserbringer müssen einen Katalog von Voraussetzungen erfüllen, der in den noch ausstehenden Anhängen zur Richtlinie vom GBA in Zukunft für jede Entität erstellt wird, um auf Anzeige beim erweiterten Landesausschuss zugelassen zu werden. Grundlage ist die Musterweiterbildungsordnung nach altem Recht. Wichtiges Detail ist die obligate Bildung von Kooperationen und Teams aller Beteiligten über die tradierten Sektorengrenzen hinaus. Jeder Leistungserbringer muss seine Leistungen an einem Tag der Woche am Tätigkeitsort des Teamleiters erbringen. Sachliche und organisatorische Anforderungen, Behandlungsumfang und Mindestmengen regeln die ausstehenden Anlagen. Abrechung und Wirtschaftlichkeit werden vom Medizinischen Dienst überprüft. Noch wurde kein Patient durch die ASV behandelt, aber ein Gewinner steht schon fest: die Bürokratie.