Dass Tagesschläfrigkeit (EDS) nicht zwingend ein Compliance‑Problem ist und selbst umfangreiche Therapieversuche an Grenzen stoßen können, zeigt der auf dem DGP‑Kongress vorgestellte Fall eines 50‑jährigen LKW‑Fahrers. Letztendlich gab der Mann seinen Beruf auf und benötigte weitere Therapien.