Erschienen in:
06.04.2018 | Die Verbände informieren
NOTFALL- UND SEKTORENÜBERGREIFENDE VERSORGUNG
An einer Reform der Strukturen wird weiter gebastelt
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 4/2018
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Auszug
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zwei Jahre lang beraten und ein Konzept der gestuften sektorübergreifenden Notfallversorgung erarbeitet. Die Länder wurden einbezogen und in zwei Beratungsrunden wurden die relevanten Fachgesellschaften gehört. Die Bundesärztekammer monierte jedoch, dass eine aussagekräftige Folgeabschätzung für solch eine weit reichende Reform fehle. Die regionalen Versorgungsstrukturen müssten stärker berücksichtigt werden. Im Juni 2018 solle die nächste Gesundheitsministerkonferenz der Länder darüber beraten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußerte sich ebenfalls dazu: Bei der Versorgung von Notfallpatienten müssten die Sektorengrenzen überwunden werden, Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen sollten zusammenarbeiten und sich nicht als Konkurrenten begreifen. Integrative Leitstellen und gemeinsame Notfallzentren seien zu begrüßen. Dies sei schließlich auch das Ziel der neuen Bundesregierung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wünscht sich Honorarstrukturen, die Portal- beziehungsweise Bereitschaftspraxen ökonomisch tragfähig machen. In diesem Bereich seien Vergütungen ohne Budgetgrenzen erforderlich. Dies sei vor allem für die notwendigen Vorhalteleistungen geboten. Im Übrigen waren die DKG und die KBV übereinstimmend der Meinung, dass die 2012 abgeschaffte Praxisgebühr eine spürbare Steuerungswirkung entfaltete, vor allem in der Notfallversorgung. Nach Beendigung der Praxisgebühr seien 2013 die im Bereitschaftsdienst abgerechneten Notfälle um 10 % gestiegen, vermeldete die KBV. …