Regionalanästhesie unter Antikoagulation
Leitlinienabgleich und Handlungsempfehlungen
- 02.04.2026
- Anästhesiologisches Vorgehen bei Gerinnungsstörungen
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 02.04.2027
- Anzahl Versuche
- 2
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Die Durchführung regionalanästhesiologischer Verfahren bei Patient*innen mit Gerinnungsstörungen oder unter antithrombotischer Medikation erfordert ein sorgfältiges Abwägen von Nutzen und Risiken. Dieser Übersichtsbeitrag vergleicht internationale Leitlinien zur Regionalanästhesie unter Antikoagulation und erörtert die unterschiedlichen Handhabungen peripherer und neuraxialer Verfahren. Zudem wird die Bedeutung von Point-of-Care-Testverfahren zur Überwachung von Antikoagulanzien und deren Einfluss auf die Entscheidungsfindung beleuchtet. Ein besonderer Fokus liegt auf praxisnahen Handlungsempfehlungen für die klinische Anwendung, um eine evidenzbasierte und sichere Regionalanästhesie unter Antikoagulation zu ermöglichen.
Nach Lektüre dieses Beitrags
- können Sie die zentralen Empfehlungen internationaler Leitlinien zur Regionalanästhesie unter antithrombotischer Medikation benennen.
- identifizieren Sie Unterschiede in der Handhabung peripherer und neuraxialer Regionalanästhesieverfahren bei verschiedenen Antikoagulanzien zuverlässig.
- wenden Sie Point-of-Care-Tests sicher zur Beurteilung der Gerinnungssituation unter Antikoagulation im Rahmen regionalanästhesiologischer Entscheidungen an.
- können Sie anhand evidenzbasierter Handlungsempfehlungen klinische Situationen hinsichtlich der Sicherheit und Durchführbarkeit einer Regionalanästhesie unter Antikoagulation beurteilen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt.