Seit Inkrafttreten des "Cannabisgesetzes" im Jahr 2017 ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Cannabisblüten und cannabisbasierte Wirkstoffe zu Lasten der GKV zu verordnen. Dabei weist die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) in der PraxisLeitlinie "Cannabis in der Schmerztherapie" darauf hin, dass der Rezepturwirkstoff Dronabinol sowie Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis bevorzugt verordnet werden sollten. PD Dr. Michael Überall, Medizinischer Leiter des IFNAP - privates Institut für Neurowissenschaften, Algesiologie und Pädiatrie in Nürnberg und DGS-Vizepräsident, stellte auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag 2021 neue Daten aus dem PraxisRegister Schmerz vor, die die klinisch relevante schmerzlindernde Wirksamkeit von Dronabinol als Add-on-Therapie bei chronischen Schmerzen bestätigen. "Das PraxisRegister Schmerz mit seinen inzwischen mehr als 300.000 Behandlungsfällen gibt uns wertvolle Hinweise zur Behandlung von chronischen Schmerzen aus der Versorgungsrealität und hilft uns, die Wirksamkeit und Verträglichkeit neuer Substanzen unter Alltagsbedingungen, also jenseits kontrollierter klinischer Studien, einzuschätzen", so Überall.
Abb. 1
: Mit Dronabinol benötigen im Verlauf immer weniger Patienten WHO-3-Analgetika.
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