Urteil. Das Landgericht Darmstadt hat am 15.03.2021 (Az: 18 O 33/20) ein wichtiges grundsätzliches Urteil zur Abrechnung nach § 9 Abs. 1 GOZ bei Betrieb eines eigenen Praxislabors gefällt. Zahnärzte, die zahntechnische Leistungen in einem eigenen Praxislabor erbringen, dürfen einen angemessenen kalkulatorischen Gewinnanteil auch im Eigenlabor abrechnen, da sie höheren wirtschaftlichen Risiken unterliegen.
×
…
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten