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Angststörungen stellen die häufigsten psychischen Erkrankungen in Europa dar und sind mit einer erheblichen individuellen sowie gesellschaftlichen Belastung verbunden. Die aktuelle S3-Leitlinie empfiehlt als Erstlinientherapien sowohl die kognitive Verhaltenstherapie als auch eine Pharmakotherapie. Bei ausbleibendem Ansprechen auf die Erstlinientherapie ist es erforderlich, Indikation, Umsetzung und Adhärenz der bisherigen Maßnahmen zu überprüfen, um gezielte Anpassungen der Behandlung vorzunehmen.
Nach der Lektüre dieses Beitrages ist Ihnen bekannt
- Wie Angststörungen pharmakologisch und nicht pharmakologisch behandelt werden können.
- Was bei nicht Ansprechen der Standardtherapie zu tun ist.
- Welche Angststörungen häufig vorkommen und wie diese klinisch definiert sind.
Die Bayerische Landesärztekammer vergibt für diese Fortbildungseinheit der Kategorie I 2 Fortbildungspunkte. Die Fortbildung ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].