Erschienen in:
06.03.2019 | Aneurysmen | Konsensuspapiere
Fahreignung bei Hirngefäßerkrankungen
Positionspapier der DGNB, DGN, DGNC, DGNR, DSG und GNP
verfasst von:
Prof. Dr. P. Marx, G. F. Hamann, O. Busse, T. Mokrusch, H. Niemann, H. Vatter, B. Widder
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 4/2019
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Zusammenfassung
Die in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung des Bundesamtes für Straßenwesen (BASt) festgelegten rechtlichen Bedingungen zur Fahreignung nach Hirngefäßerkrankungen entsprechen nicht dem aktuellen medizinischen Wissensstand und stehen im Widerspruch zu vergleichbaren Vorgaben für Herz- und Gefäßkrankheiten. Dies betrifft insbesondere die Bewertung des zukünftigen Risikos für einen plötzlichen Kontrollverlust während des Fahrens. Das von 6 Fachgesellschaften getragene Positionspapier stellt die gegenwärtigen Bedingungen zur Einschätzung der Kraftfahreignung von Patienten nach einem zerebrovaskulären Ereignis dar und unterbreitet durch den gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand begründete Einschätzungen der Fahreignung. Diskutiert werden: 1. Körperliche und geistige Funktionseinschränkungen und ihre Kompensationsmöglichkeiten, die ggf. eine Fahreignung unter Auflagen oder Beschränkungen ermöglichen, einschließlich der Bedeutung sicherheitswidriger Einstellungen oder Mängel der Einsichts- und Kontrollfähigkeit. 2. Die Höhe des Gefährdungspotenzials durch einen plötzlichen Kontrollverlust infolge eines erneuten Schlaganfallereignisses, einer transitorisch-ischämischen Attacke (TIA) oder eines anderen kardiovaskulären Ereignisses während des Fahrens. Eine zusammenfassende tabellarische Darstellung gibt behandelnden Ärzten und Gutachtern Hilfestellung bei den wichtigsten Hirngefäßerkrankungen.