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Erschienen in:

07.08.2018 | Arbeitsmedizin | Einführung zum Thema

9. Workshop Biomonitoring in der Praxis

verfasst von: Dr. R. Paul

Erschienen in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie | Ausgabe 5/2018

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Auszug

Der Workshop Biomonitoring in der Praxis der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin fand am 6. Dezember 2017 bereits das 9. Mal statt. Er hat sich inzwischen zu einem festen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Fachveranstaltungen entwickelt, wie nicht zuletzt an den steigenden Teilnehmerzahlen abzulesen ist. Bei diesem Workshop war die Beurteilung von Biomonitoring-Ergebnissen ein zentrales Thema, das in nahezu allen Vorträgen eine wichtige Rolle spielte. Das Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA stellt dafür wesentliche Basis-Informationen zur Verfügung. Chris-Elmo Ziener berichtete in seinem Vortrag ausführlich über dieses bewährte Instrument und die Neuerungen, die seit dem 8. Workshop 2015 in die Datenbank Eingang gefunden haben. Mit dem Relaunch der BAuA-Homepage erhielt das Auskunftssystem ein neues Erscheinungsbild, das vor allem der Nutzung mit einem Smartphone entgegenkommt. Hervorzuheben sind die Verlinkungen, die den bequemen Zugang zu Originalquellen des Auskunftssystems ermöglichen. In der Präsentation fand bereits zu Beginn des Workshops mit dem Zitat der TRGS 505 das Blei Erwähnung, ein Gefahrstoff der fast in allen Vorträgen Aufmerksamkeit fand und in den Vorträgen von Margot Lakemeyer und Thorsten Schmitz ausführlich behandelt wurde. Auch Hans Drexler, der über Bedeutung von Biomonitoring für die Regulation sprach, ging auf das Blei ein. Die ungenügende Korrelation zwischen Luftbleiwerten und den Blutbleikonzentrationen von exponierten Beschäftigten lässt die Ableitung eines Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) nicht länger zu [5]. Der Parameter Blei im Blut erlangt damit eine besondere Bedeutung für die Bewertung der Expositionsbedingungen an Arbeitsplätzen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Er kann nur mit Einverständnis der Beschäftigten für diesen Zweck genutzt werden und unter konsequenter Einhaltung ethischer Grundsätze. Die Wahrung der Anonymität bei der Auswertung und Kommunikation von Ergebnissen [1] ist unabdingbar. …
Literatur
1.
Zurück zum Zitat AfAMed (2008) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 23.10.2013) AfAMed (2008) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 23.10.2013)
2.
Zurück zum Zitat AfAMed (2016) AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B AfAMed (2016) AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B
6.
Zurück zum Zitat BMAS (2010) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (BGBl. I.) BMAS (2010) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (BGBl. I.)
7.
Zurück zum Zitat DFG (2013) MAK- und BAT-Werte-Liste 2013. Wiley-VCH, Weinheim, S 1–300 DFG (2013) MAK- und BAT-Werte-Liste 2013. Wiley-VCH, Weinheim, S 1–300
Metadaten
Titel
9. Workshop Biomonitoring in der Praxis
verfasst von
Dr. R. Paul
Publikationsdatum
07.08.2018
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Arbeitsmedizin
Erschienen in
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie / Ausgabe 5/2018
Print ISSN: 0944-2502
Elektronische ISSN: 2198-0713
DOI
https://doi.org/10.1007/s40664-018-0295-4

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