07.08.2018 | Arbeitsmedizin | Einführung zum Thema
9. Workshop Biomonitoring in der Praxis
verfasst von:
Dr. R. Paul
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 5/2018
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Auszug
Der Workshop Biomonitoring in der Praxis der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin fand am 6. Dezember 2017 bereits das 9. Mal statt. Er hat sich inzwischen zu einem festen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Fachveranstaltungen entwickelt, wie nicht zuletzt an den steigenden Teilnehmerzahlen abzulesen ist. Bei diesem Workshop war die Beurteilung von Biomonitoring-Ergebnissen ein zentrales Thema, das in nahezu allen Vorträgen eine wichtige Rolle spielte. Das Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA stellt dafür wesentliche Basis-Informationen zur Verfügung. Chris-Elmo Ziener berichtete in seinem Vortrag ausführlich über dieses bewährte Instrument und die Neuerungen, die seit dem 8. Workshop 2015 in die Datenbank Eingang gefunden haben. Mit dem Relaunch der BAuA-Homepage erhielt das Auskunftssystem ein neues Erscheinungsbild, das vor allem der Nutzung mit einem Smartphone entgegenkommt. Hervorzuheben sind die Verlinkungen, die den bequemen Zugang zu Originalquellen des Auskunftssystems ermöglichen. In der Präsentation fand bereits zu Beginn des Workshops mit dem Zitat der TRGS 505 das Blei Erwähnung, ein Gefahrstoff der fast in allen Vorträgen Aufmerksamkeit fand und in den Vorträgen von Margot Lakemeyer und Thorsten Schmitz ausführlich behandelt wurde. Auch Hans Drexler, der über Bedeutung von Biomonitoring für die Regulation sprach, ging auf das Blei ein. Die ungenügende Korrelation zwischen Luftbleiwerten und den Blutbleikonzentrationen von exponierten Beschäftigten lässt die Ableitung eines Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) nicht länger zu [
5]. Der Parameter Blei im Blut erlangt damit eine besondere Bedeutung für die Bewertung der Expositionsbedingungen an Arbeitsplätzen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Er kann nur mit Einverständnis der Beschäftigten für diesen Zweck genutzt werden und unter konsequenter Einhaltung ethischer Grundsätze. Die Wahrung der Anonymität bei der Auswertung und Kommunikation von Ergebnissen [
1] ist unabdingbar. …