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Arztpraxis - erfolgreiche Abgabe

Betriebswirtschaft, Steuer, Gesellschaftsrecht, Berufs- und Zulassungsrecht

  • 2016
  • Buch

Über dieses Buch

Dieses Buch bietet Ihnen alle Informationen, um die Abgabe Ihrer Arztpraxis strategisch optimal zu planen. Was muss lang-, mittel- und kurzfristig beachtet werden.

Irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem jeder Arzt seine Praxis oder seine Praxisanteile abgeben wird. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen und stellt den Praxisinhaber oftmals vor viele organisatorische Herausforderungen.

Warum sollte man sich also jetzt schon Gedanken um die eigene Praxisabgabe machen?

Ganz einfach: Die Vielschichtigkeit der Praxisabgabe wird häufig unterschätzt und ihre Abgabe gestaltet sich nicht mehr so einfach wie noch vor einigen Jahren. Sie ist infolge immer umfangreicher werdender rechtlicher Rahmenbedingungen ein inzwischen sehr komplexes Konstrukt. Gerade die Attraktivität der eigenen Praxis zu steigern und so ihren Wert zu sichern ist nur mit einer frühzeitigen Planung möglich. Sie sind daher als Praxisinhaber gefordert, sich rechtzeitig auf die Praxisabgabe vorzubereiten und frühzeitig mit den Problemen auseinanderzusetzen. Denn Praxisabgaben können besonders dann scheitern, wenn man sich zu spät mit diesem Thema beschäftigt.

Dieses Buch richtet sich daher an alle Ärzte, gleichgültig ob sie eine eigene Praxis haben oder den Beruf mit anderen Ärzten gemeinsam ausüben, und soll ihnen den Weg für eine erfolgreiche Praxisabgabe weisen.

Rechtsanwälte, Steuerberater, Betriebswirte und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung haben dieses Buch gemeinsam erarbeitet, um dem Leser so ausführliche und umfassende Einblicke aus den verschiedenen Perspektiven zu vermitteln.

Entscheiden Sie sich dazu, die Ratschläge dieses Buches zu berücksichtigen, so steht Ihrer erfolgreichen Praxisabgabe nichts mehr im Wege.

Inhaltsverzeichnis

  1. Frontmatter

  2. 1. Praxisabgabe planen

    Götz Bierling, Harald Engel, Anja Mezger, Daniel Pfofe, Wolfgang Pütz, Dietmar Sedlaczek
    Zusammenfassung
    Auch wenn es auf den ersten Blick überraschend erscheint, aber eine optimal vorbereitete Praxisabgabe beginnt etwa 15 Jahre vor dem geplanten Übergabetermin. Viele Ärzte denken zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Praxisabgabe, weil dieser Zeitpunkt in ferner Zukunft zu liegen scheint. Bei näherem Hinsehen liegt es jedoch auf der Hand, dass etwaige größere Veränderungen auch Zeit benötigen. Daher sollte dieser längere Zeitraum eingeplant werden.
  3. 2. Langfristige Überlegung

    Götz Bierling, Harald Engel, Anja Mezger, Daniel Pfofe, Wolfgang Pütz, Dietmar Sedlaczek
    Zusammenfassung
    Es liegt in der Natur der Sache, dass sich ein Arzt erst dann detailliert mit der Abgabe seiner Praxis auseinandersetzt, wenn sich diese konkret abzeichnet oder unmittelbar bevorsteht. Hierbei läuft der abgebende Arzt jedoch Gefahr, dass er zu wenig oder überhaupt keine Zeit mehr hat, etwaige notwendige Veränderungen in seiner Praxis durchzuführen. Diese Nachlässigkeit kann weitreichende und folgenschwere Auswirkungen haben, die durch eine sorgfältige Planung im Vorfeld weitestgehend vermieden werden können. Die langfristige Abgabe einer Arztpraxis für den abgebenden Arzt sollte daher mit einem Vorlauf von ca. 10 bis 15 Jahren geplant und vorbereitet werden. Insbesondere sollte sich der abgebende Arzt bewusst machen, dass der von ihm erzielte oder gewünschte Praxiserlös letztendlich nicht die wesentliche Säule in seiner Altersvorsorge darstellen sollte und er gut beraten ist, weitere von der Praxis unabhängige Vorsorge zu treffen.
  4. 3. Mittelfristige Überlegungen

    Götz Bierling, Harald Engel, Anja Mezger, Daniel Pfofe, Wolfgang Pütz, Dietmar Sedlaczek
    Zusammenfassung
    Bei der Planung der Praxisabgabe ist zu berücksichtigen, dass die Motivationen des Praxisabgebers und des Praxisübernehmers sehr unterschiedlich sind. Der abgebende Arzt ist in der Regel der Auffassung, dass er für das von ihm geschaffene Lebenswerk einen adäquat hohen Preis verlangen kann und seine Praxis natürlich in seinem Sinne fortgesetzt werden sollte. Demgegenüber will der Praxisübernehmer einen möglichst niedrigen Preis für die Praxis zahlen und mit der Praxisübernahme seinem Wunsch folgen, sich in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht selbst zu verwirklichen. Nur eine erfolgreiche Praxis bringt einen guten Verkaufspreis. Die Praxis sollte daher mit den Augen eines Käufers betrachtet werden. Aufgrund der fast zwangsläufig einsetzenden eigenen Betriebsblindheit sollte ein Berater eingeschaltet werden, um Potenziale zu erkennen und zu nutzen. Ist der abgabewillige Arzt Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft, muss die Suche nach einem Nachfolger in enger Abstimmung mit den Praxispartnern erfolgen. Ein ähnlich hoher Abstimmungsbedarf liegt auch im Falle einer Praxisgemeinschaft vor.
  5. 4. Kurzfristige Überlegungen

    Götz Bierling, Harald Engel, Anja Mezger, Daniel Pfofe, Wolfgang Pütz, Dietmar Sedlaczek
    Zusammenfassung
    Eine erfolgreiche Praxisabgabe sollte immer langfristig geplant werden, dies zeigt sich vor allem bei einem Blick auf das Zulassungsrecht. Neben den persönlichen und wirtschaftlichen Aspekten dieses Unternehmensverkaufs müssen insbesondere die vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren zur Praxisabgabe bedacht werden. Aber auch wenn eine langfristige Planung nicht möglich ist, kann eine Praxisabgabe erfolgreich durchgeführt werden; bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten können dann allerdings nicht optimal genutzt werden. Der Gesetzgeber hat aber auch für diese Fälle inzwischen einige Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Kern der verwaltungsrechtlichen Praxisabgabe ist das sogenannte Nachbesetzungsverfahren im gesperrten Planungsbereich. Das Versorgungsstärkungsgesetz hat das Nachbesetzungsverfahren umfassend neugestaltet. Auch wenn die Grundstrukturen erhalten blieben, haben die Eingriffe des Gesetzgebers weitreichende Auswirkungen auf die Planung und Gestaltung der Praxisabgabe.
  6. 5. Steuerliche Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten

    Götz Bierling, Harald Engel, Anja Mezger, Daniel Pfofe, Wolfgang Pütz, Dietmar Sedlaczek
    Zusammenfassung
    Ein Praxisveräußerungsgewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser aus der Veräußerung einer Einzelpraxis oder aus der Veräußerung eines Praxisanteils resultiert. Für diesen Gewinn gewährt der Gesetzgeber Steuervergünstigungen. So erhält der Praxisabgebende einen Freibetrag und der darüber hinausgehende Gewinn wird begünstigt besteuert. Bei Kostentragungsgemeinschaften (Praxis-, Apparate- oder Laborgemeinschaften) erfolgt keine Gewinnfeststellung im eigentlichen Sinne, da ja keine Einnahmen generiert werden sollen. Ebenso hat die Schenkung als unentgeltliche Übertragung grundsätzlich keine einkommensteuerlichen Gewinnauswirkungen. Für MVZ gibt es insbesondere vor dem Hintergrund des Versorgungsstärkungsgesetzes einige steuerliche Besonderheiten zu beachten.
  7. Backmatter

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Titel
Arztpraxis - erfolgreiche Abgabe
Verfasst von
Götz Bierling
Harald Engel
Anja Mezger
Daniel Pfofe
Wolfgang Pütz
Dietmar Sedlaczek
Copyright-Jahr
2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-49763-0
Print ISBN
978-3-662-49762-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-49763-0

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