26.04.2017 | Aspergillus fumigatus | Leitthema
Umweltmedizinische Relevanz von luftgetragenen Mikroorganismen im Außen- und Innenbereich
verfasst von:
Dr. Sandra M. Walser, Bernhard Brenner, Stefanie Heinze, Regine Szewzyk, Eike Wolter, Caroline E. W. Herr
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 6/2017
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Zusammenfassung
Luftgetragene Mikroorganismen kommen ubiquitär in der Außenluft vor und können nach inhalativer Aufnahme neben allergischen und irritativ-toxischen Wirkmechanismen auch infektiöse gesundheitliche Wirkungen auf den Menschen haben. Belege über ein gehäuftes Auftreten von Atemwegserkrankungen bei entsprechend exponierten Beschäftigten liegen insbesondere aus der Arbeitsmedizin vor. Neben Atemwegserkrankungen kann es in Einzelfällen auch zu schweren systemischen Infektionen kommen, wie beispielsweise bei einer als Berufskrankheit anerkannten Hantavirus-Infektion. Auch aus der Umweltmedizin sind Atemwegserkrankungen bei Anwohnern im Umfeld von Massentierhaltungsanlagen und Verdunstungskühlanlagen bekannt. Bei letzteren kann eine Infektionsgefährdung durch Einatmen von legionellenhaltigem Aerosol aus der Abluft solcher Anlagen gegeben sein.
Aktuell liegen keine gesundheitsbasierten Beurteilungswerte für luftgetragene Mikroorganismen aus Anlagen vor. Die umweltmedizinische Bewertung kann auf Basis der Richtlinie VDI 4250, Blatt 1 vorgenommen werden, deren Bewertungsschema auf einer Überschreitung der natürlichen Hintergrundkonzentration durch anlagenspezifische Immissionen beruht. Für die Genehmigungspraxis stellt der „LAI-Leitfaden Bioaerosole“ inzwischen eine bundesweit einheitliche, standardisierte Methodik zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosolbelastungen dar.
In Innenräumen sind nur wenige Schimmelpilzarten wie Aspergillus fumigatus in der Lage, durch lokalen oder systemischen Befall des menschlichen Organismus Infektionen auszulösen. Insbesondere Personen mit Immunschwäche und Allergiker müssen über die Gefahren einer Schimmelpilzexposition im Innenraum aufgeklärt werden. Allgemein ist Schimmelwachstum im Innenraum als hygienisches Problem anzusehen und darf grundsätzlich nicht hingenommen werden.