Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wurde im März 2023 ins Leben gerufen und hatte innerhalb eines Jahres zur Aufgabe zu prüfen, ob ein Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könne (Arbeitsgruppe 1 [AG I]) und ob eine Eizellspende und/oder die altruistische Leihmutterschaft legalisiert werden könne (AG II). In der Kommission waren insgesamt 18 Mitglieder, jeweils 9 pro AG. In dieser Übersicht soll nur über die Ergebnisse und Empfehlungen der AG II berichtet werden, die zu dem Schluss kommt, dass unter engen Voraussetzungen die Eizellspende legalisiert werden könne. Die altruistische Leihmutterschaft wird eher kritisch bewertet, könnte unter bestimmten Bedingungen aber ebenfalls legalisiert werden. Es bleibt letztendlich unklar, ob die aktuelle Regierung sich der Empfehlungen annehmen wird und in neue oder veränderte Gesetzgebung überleiten wird.