13.06.2024 | Assistierter Suizid | Originalien
Assistierte und konventionelle Suizide in München – ein Gruppenvergleich
verfasst von:
PD Dr. med. habil. S. Gleich, J. Schienhammer, O. Peschel, M. Graw, B. Schäffer
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2024
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der assistierte Suizid (AS) ist in Deutschland seit dem Jahr 2020 bei freiverantwortlichen Personen zulässig. Mit dieser Studie wird untersucht, ob sich AS-Fälle von konventionellen Suiziden (KS) unterscheiden.
Methode
Es wurden die Todesbescheinigungen aller Münchner Sterbefälle vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023 analysiert, ebenso Obduktionsscheine und staatsanwaltschaftliche Genehmigungen zur Bestattung aller AS und KS. Nach der standardisierten Dateneingabe wurden die Daten anonymisiert und deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse
Im Studienzeitraum verstarben 60.357 Personen. Als Suizide wurden 803 (1,3 %) dieser Sterbefälle klassifiziert, davon 77 Fälle (9,6 %) AS und 726 (90,4 %) KS. Die beiden Gruppen unterschieden sich in nahezu allen untersuchten Parametern. Wichtigste Gemeinsamkeit waren neben dokumentierten Depressionen auch Suizidversuche in der Vorgeschichte.
Diskussion
Erstmalig können aus einer deutschen Großstadt Daten zum Vergleich von AS und KS vorgelegt werden. Suizidversuche stellen einen der wichtigsten Risikofaktoren für weitere Versuche dar. Eine gesetzliche Regelung des AS sowie eine Strategie zur Suizidprävention für beide Gruppen ist wünschenswert. Kritisch anzumerken ist, dass für AS mangels Meldepflicht bzw. fehlender Codierung in der Todesursachenstatistik bundesweit keine validen Daten vorliegen und der seit 2022 dokumentierte Anstieg der Suizidzahlen möglicherweise durch einen Anstieg der AS-Fälle verursacht wird.