05.06.2012 | Medizin aktuell
Auch bei psychisch Kranken gilt der dokumentierte Wille
Patientenverfügung
Erschienen in: DNP – Die Neurologie & Psychiatrie | Ausgabe 6/2012
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Elektrokrampftherapie als Ultima Ratio bei perniziöser Katatonie? Hat sich der Patient im Vorfeld bei klarem Verstand dagegen ausgesprochen, dann müssen sich die Ärzte daran halten. Denn Patientenverfügungen gelten bei psychischen genauso wie bei organischen Krankheiten. Psychiater in den USA haben damit aber gute Erfahrungen gemacht: Regeln Patienten zusammen mit ihren Ärzten, wie die Behandlung im Notfall aussehen soll, bietet dies durchaus Chancen, die Versorgung zu verbessern.