Erschienen in:
01.12.2013 | KURZ & KNAPP
Auch ermächtigte Ärzte dürfen Überweisungen ausstellen
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
Der Hausarzt
|
Ausgabe 20/2013
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Auszug
Im neuen Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) wurde im § 24 Abs. 2 festgelegt, dass ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen Überweisungen nur ausstellen dürfen, wenn dies in der Ermächtigung festgelegt wurde. Ebenso müssen dort konkret die Leistungen benannt sein, für die eine Überweisung ausgestellt werden kann. Diese Regelung gilt allerdings nicht rückwirkend und damit nicht, wenn die Ermächtigung bereits vor Inkrafttreten des neuen BMV-Ä am 1. Oktober 2013 bestand. Der geänderte § 24 Abs. 2 BMV-Ä ist daher so auszulegen, dass er nur die Einrichtungen betrifft, die völlig neu zur ambulanten Versorgung ermächtigt werden. …