01.05.2012 | SERVICE
Auch für Steuerprüfer gelten Regeln!
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 8/2012
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FINANZEN Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Das Finanzamt darf Selbstständige nur dann mit einer Außenprüfung ihrer Finanzen behelligen, wenn es um die Klärung der steuerlichen Verhältnisse geht. Alle anderen Motive sind tabu. Im konkreten Fall sieht alles danach aus, dass die örtliche Behörde eine Einschüchterungstaktik verfolgt.