Erschienen in:
05.09.2016 | Kurz gemeldet
Auch Viertelstellen sind innerhalb eines Jahres nachzubesetzen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 5/2016
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Auszug
Bisher musste die Frist von sechs Monaten für die Nachbesetzung von Viertelarztstellen nicht eingehalten werden. Hier hat das BSG seine Rechtsprechung fundamental geändert und mitgeteilt, dass das Gericht an dem Grundsatz, dass Viertelarztstellen in einem MVZ unbegrenzt offen gehalten werden dürfen, für die Zukunft nicht mehr festhält. …